apoBank-Betrug: Geld zurück nach Phishing oder falschem Bankanruf?
Aktueller apoBank-Betrug und Phishing: Sie haben nach einem Anruf eines angeblichen Mitarbeiters der Deutschen Apotheker und Ärztebank (apoBank) Geld verloren? Sie sollten vermeintliche Überweisungen stornieren oder Rückbuchungen freigeben, doch anschließend wurde Ihr Konto belastet? RAK Rechtsanwälte verbindet IT-Recht und Bankrecht und prüft Ihre möglichen Erstattungsansprüche gegenüber der apoBank.
🛡️Bei Online-Banking-Betrug und Phishing kann ein Erstattungsanspruch bestehen, insbesondere wenn Zahlungen ohne wirksame Autorisierung erfolgt sind oder Sicherheits- und Aufklärungspflichten verletzt wurden.
apoBank-Betrug: Geld zurückfordern
Phishing und Online-Banking-Betrug können unterschiedlich beginnen: mit einem falschen Anruf im Namen der apoBank, einer Phishing-Mail, einem gefälschten Brief oder einer manipulierten Webseite. Ziel der Täter ist es häufig, an Zugangsdaten zu gelangen oder Betroffene dazu zu bewegen, eine Überweisung beziehungsweise TAN- oder App-Freigabe selbst zu bestätigen.
Wenn danach Geld vom Konto abgeflossen ist, müssen Sie den Schaden nicht automatisch selbst tragen. RAK Rechtsanwälte prüfen, ob die betreffenden Zahlungen rechtlich als nicht autorisiert einzuordnen sind und ob Sie von der apoBank die Erstattung verlangen können.
apoBank-Betrugsmasche im Video erklärt
apoBank Phishing-Anruf: Betrügerische Rückbuchung am Telefon
Ein besonders perfider apoBank-Phishing-Betrug beginnt mit einem Anruf. Auf dem Display kann dabei die Servicenummer der apoBank oder eine andere vertrauenswürdig wirkende Nummer erscheinen. Der angebliche Bankmitarbeiter erklärt, auf dem Konto seien verdächtige Überweisungen festgestellt worden. Diese müssten nun angeblich gemeinsam rückgängig gemacht werden.
Um Vertrauen aufzubauen, kann zunächst sogar ein Betrag gebucht und unmittelbar wieder zurückgebucht werden. Bestätigen Betroffene anschließend weitere vermeintliche Rückbuchungen oder Sicherheitsmaßnahmen, werden tatsächlich Überweisungen an die Täter freigegeben.
Auch wenn Sie während eines solchen Phishing-Anrufs eine TAN oder Push-Freigabe bestätigt haben, ist Ihr Geld nicht zwingend verloren. Entscheidend ist stets der gesamte Ablauf des Einzelfalls.
💡Die apoBank warnt ausdrücklich davor, dass sie Kundinnen und Kunden nicht telefonisch zur Mitwirkung an der Verhinderung oder Aufklärung eines angeblichen Betrugsfalls auffordert; moderne Phishing-Maschen zielen teils gerade auf die Bestätigung einer Transaktion in der Banking- oder TAN-App.
Erstattungsansprüche nach Online-Banking-Betrug
Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch nach § 675u BGB. Die apoBank kann jedoch einwenden, dass Sie Ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hätten.
Eine TAN-Eingabe, Push-Freigabe oder Reaktion auf einen Phishing-Anruf beendet Ihre Ansprüche nicht automatisch. Ob eine Zahlung tatsächlich autorisiert war und ob die apoBank Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann, hängt von den konkreten Umständen ab: dem Gesprächsablauf, den angezeigten Auftragsdaten, den einzelnen Freigaben und der Art der Täuschung.
Fragen & Antworten
Kann ich nach apoBank Phishing mein Geld zurückfordern?
Bei nicht autorisierten Überweisungen oder Abbuchungen kann ein Erstattungsanspruch gegen die apoBank bestehen. § 675u BGB sieht grundsätzlich vor, dass die Bank den Zahlungsbetrag unverzüglich erstatten und das Konto wieder auf den Stand ohne die unberechtigte Belastung bringen muss.
Ob Ihr Anspruch durchsetzbar ist, hängt jedoch stets vom konkreten Ablauf ab. RAK Rechtsanwälte prüft, ob die Zahlung tatsächlich autorisiert war und wie die apoBank ihre Ablehnung begründet.
Können Betrüger mit der apoBank-Servicenummer anrufen?
Ja. Bei einem betrügerischen Anruf kann auf dem Display eine bekannte oder scheinbar echte Nummer angezeigt werden. Die angezeigte Rufnummer allein beweist deshalb nicht, dass Sie tatsächlich mit der apoBank sprechen.
Der Anrufer wollte eine Überweisung „zurückholen“ – ist das Phishing?
Das kann eine typische Phishing- bzw. Vishing-Masche sein. Täter behaupten etwa, verdächtige Überweisungen müssten storniert, zurückgebucht oder abgesichert werden, und veranlassen Betroffene dazu, Vorgänge in der Banking- oder TAN-App freizugeben.
Weitere Informationen zu typischen Phishing-Maschen, ersten Schritten und möglichen Erstattungsansprüchen finden Sie in unserem 🛟 Phishing-Ratgeber.
RAK Rechtsanwälte fordert Ihr Geld zurück
Thorsten Krause und Anja Appelt sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälte für IT-Recht. Gerade bei apoBank Phishing und Online-Banking-Betrug ist diese Kombination entscheidend: Es geht nicht nur um die rechtliche Durchsetzung von Erstattungsansprüchen, sondern auch um technische Abläufe wie App-Freigaben,
TAN-Verfahren, manipulierte Rufnummern und nachgebildete Bankzugänge.
Wir prüfen Ihren Fall, bewerten die Argumentation der apoBank und setzen berechtigte Erstattungsansprüche außergerichtlich und, falls erforderlich, gerichtlich durch.
