Konto leergeräumt nach Anruf: Geld zurück

Phishing: Konto leergeräumt nach Anruf? So holen Sie Ihr Geld zurück

„Hier spricht Ihre Bank …“ – und plötzlich ist Ihr Geld weg. Wie Sie sich wehren können, wenn Betrüger Ihr Konto gehackt haben und leer plündern. Betrüger nutzen täuschend echte Anrufe (Fake Anrufe), um an Ihre Kontodaten zu gelangen – eine besondere Form des Phishing, die als Vishing bezeichnet wird. Vishing-Opfer verlieren oft tausende Euro in wenigen Minuten. Wenn Sie Opfer von Phising geworden sind, sollten Sie folgendes sofort unternehmen (Checkliste).

Phishing Bankkonto einfach erklärt

  • Täter nutzen neben E‑Mails zunehmend Telefonanrufe (Vishing), bei denen sie sich als echte Bankmitarbeiter ausgeben, um Zugangsdaten oder TANs zu erlangen.
  • Täter erzeugen Druck durch einen angeblichen Sicherheitsvorfall, notwendige Verifizierung durch Telefon / SMS / Mail
  • Opfer merken erst später, das Ihr „Konto leergeräumt“ wurde
  • Phishing Betroffene können sich ihr Geld in der Regel von der Bank zurückholen 
  • Die Rechtslage ist auf der Seite der Betroffenen 
  • Schnelles und professionelles Handeln ist wichtig: ändern Sie sofort Ihr Passwort, lassen Sie Ihr Konto sperren und dokumentieren Sie alles zum Ansprüche geltend machen mit einem Anwalt. 

Brauchen Sie Hilfe? Unsere Anwälte beraten Sie zu Ihrem Fall.

Immer mehr Bankkunden werden Opfer von Phishing

„Hier spricht Ihre Bank …“ – und plötzlich ist das Geld weg! Immer mehr Bankkunden werden Opfer perfider Betrugsmaschen, bei denen sich Kriminelle am Telefon als Mitarbeiter ihrer Bank ausgeben – juristisch spricht man hier von sogenanntem Vishing. Dabei wirken die Anrufe täuschend echt: Ein Anruf auf dem Handy, das Display zeigt die Nummer der Bank. Am Apparat ein freundlicher Mitarbeiter. Ihr eigentlicher Bankberater sei gerade im Urlaub aber die Bank hat gerade festgestellt, dass Betrüger versuchen, von ihrem Konto Geld abzubuchen. Sie müssen dringend Sicherheitsvorkehrungen treffen. Gut, dass Ihnen der freundliche Mitarbeiter gleich am Telefon weiter hilft.Nach ein paar Minuten ist ihr Konto endlich wieder sicher – dachten Sie, denn Sie sind einem Betrüger aufgelaufen und haben diesem die Zugangsdaten Ihres Kontos gegeben, sie sind Opfer eines so genannten Phishing-Anrufs geworden. Wenige Minuten später ist ihr Konto leergeräumt oder es sind mehrere tausend Euro verschwunden.

Die Nummer im Display stimmt mit der Ihrer Bank überein (sogenanntes Call-ID Spoofing), die Anrufer kennen persönliche Informationen und sprechen in professionellem Ton. Häufig wird ein angeblicher Sicherheitsvorfall vorgetäuscht – „Unregelmäßigkeiten bei Ihrem Konto“, „eine verdächtige Überweisung“, „Sperrung aus Sicherheitsgründen“ – und die Kunden werden meist gedrängt, schnell zu handeln. 

Vishing was ist das?

Unter Vishing versteht man eine besondere Form des Phishing, bei der Betrüger nicht per E‑Mail oder SMS, sondern gezielt über das Telefon angreifen. Die Täter geben sich als echte Bankmitarbeiter oder Servicemitarbeiter aus, nutzen Call‑ID‑Spoofing und bauen Druck auf, damit Betroffene am Telefon TANs, Zugangsdaten oder andere sensible Informationen preisgeben.

Gerade beim sogenannten Vishing, also Phishing per Telefonanruf, sollten Sie bei folgenden Auffälligkeiten besonders misstrauisch sein:

  • Sie eine TAN telefonisch durchgeben sollen, 
  • aufgefordert werden eine App aktualisieren oder installieren
  • Sie Zugangsdaten zur Verifizierung eingeben, oder 
  • eine angebliche Rücküberweisung freigeben, die sich später als Abfluss auf ein Fremdkonto entpuppt. 

Oft bemerken die Geschädigten erst Stunden später, dass sie nicht mit ihrer Bank gesprochen haben – sondern mit Tätern, die ihr Konto gehackt haben oder virtuelle Zahlungskarten aktiviert haben.

Phishing Geld zurück von Bank – Rechtliche Möglichkeiten

Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufs geworden sind, ist das nicht nur ein Schock, sondern meist auch mit erheblichen finanziellen Schäden verbunden. Die gute Nachricht: Die Bank muss den Schaden ersetzen – es sei denn, Sie haben grob fahrlässig gehandelt. 

  • Die Beweislast liegt bei der Bank: Sie muss nachweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert haben. 
  • Ein Anruf allein begründet keine Pflicht zur Preisgabe sensibler Daten. 
  • Die Rechtsprechung ist verbraucherfreundlich – gerade bei Täuschungen durch Call-ID Spoofing. Gerichte erkennen zunehmend, dass Bankkunden in solchen Situationen oft keine realistische Möglichkeit haben, den Betrug zu erkennen. Mehrere Urteile stärken daher die Position der Verbraucher: 
  • LG Köln, Urteil vom 8. Januar 2024 (22 O 43/23): Keine grobe Fahrlässigkeit bei Call-ID-Spoofing, da der Kläger die echte Telefonnummer der Bank sah und sich das Verhalten des Anrufers nicht als klar verdächtig darstellte. 
  • OLG Bremen, Beschluss vom 15. April 2024 (1 U 47/23): Auch bei angezeigter echter Banknummer bleibt die telefonische Weitergabe einer TAN ein Risikofaktor – jedoch wird die grobe Fahrlässigkeit nicht pauschal angenommen, sondern differenziert geprüft. 
  • LG Berlin, Urteil vom 13. Dezember 2023 (10 O 21/23): Bei Betrug über Kleinanzeigen und Preisgabe von Kartendaten wurde keine grobe Fahrlässigkeit festgestellt – da die Daten üblicherweise zur Zahlung genutzt werden und nicht offensichtlich geheim gehalten werden müssen. 

Diese Entscheidungen zeigen: Selbst wenn Daten preisgegeben wurden, bedeutet das nicht automatisch, dass Betroffene für den Schaden aufkommen müssen. Die Gerichte setzen hohe Maßstäbe an die Annahme grober Fahrlässigkeit – und betrachten stets die Gesamtumstände. Mit anwaltlicher Hilfe steigen die Chancen erheblich, den Schaden ersetzt zu bekommen. 

  • Kontaktieren Sie Ihre Bank und versuchen Sie, die Überweisungen zurückbuchen zu lassen
  • Sichern Sie Beweise, machen Sie z.B. Screenshots von Ihrem Handy, die zeigen, dass Sie von der Telefonnummer der Bank angerufen wurden
  • Schreiben Sie ein Gedächtnisprotokoll: wann wurden Sie angerufen, von wem, was hat der vermeintliche Mitarbeiter gesagt, was haben Sie dann getan? An je mehr Details Sie sich erinnern, umso besser
  • Holen Sie anwaltlichen Rat ein und machen Sie Ihre Ansprüche geltend, ggf. stellen Sie eine Strafanzeige

RAK Rechtsanwälte prüfen Ihren Fall

Unsere Phishing Experten und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktecht können Ihren Fall gründlich prüfen und bewerten, ob: 

  • die Authentifizierung durch die Bank rechtlich wirksam war, 
  • Warnpflichten verletzt wurden, 
  • Ihr Verhalten möglicherweise doch keine grobe Fahrlässigkeit darstellt, 
  • die Bank automatisierte Sicherheitsmechanismen hätte aktivieren müssen. 
  • wie wir Ihnen helfen können, Ihr Geld zurück zu bekommen.  

Ihre Vorteile bei RAK Rechtsanwälte

RAK Rechtsanwälte, vertreten durch die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Thorsten Krause, sind auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie IT-Recht spezialisiert. Mit über 20 Jahren Berufserfahrung und technologischem Know-how setzen sich sich effektiv für Opfer von digitalem Bankbetrug und phishing ein – auch in komplexen Fällen, in denen andere Anwälte aufgeben. Durch die einzigartige Kombination aus rechtlicher Expertise und technischer Kompetenz sind sie in der Lage, auch komplexe Betrugsszenarien schnell zu durchdringen und effektive Gegenstrategien zu entwickeln. Dank digitaler Abläufe erfolgt die Fallbearbeitung zügig, effizient und, trotz digitalem Ablauf, persönlich – unabhängig von Ihrem Wohnort. Unsere Mandanten profitieren von exzellenter Beratung auf höchstem juristischen Niveau. RAK bietet eine schnelle, diskrete und kostenlose Ersteinschätzung an. Vertrauen Sie auf Expertise und Engagement, wenn es darum geht, Ihr Geld zurückzuholen und Ihre Rechte gegen Banken durchzusetzen. RAK Rechtsanwälte – Ihre starke Verteidigung bei digitalem Bankbetrug.

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