Phishing: Was tun & Geld von der Bank zurück
Aktualisiert am 19.10.2026 · von Rechtsanwältin Anja Appelt und Rechtsanwalt Thorsten Krause
Update Oktober 2026 – EuGH stärkt Phishing-Opfer: Der Europäische Gerichtshof hat am 15. Oktober 2026 entschieden (Az. C-70/25): Ihre Bank darf die Erstattung einer nicht autorisierten Zahlung nicht mit dem Vorwurf verweigern, Sie hätten grob fahrlässig gehandelt. Sie muss zuerst zahlen, grundsätzlich bis zum Ende des folgenden Geschäftstags. Erst danach kann sie das Geld zurückfordern und muss dann Ihre grobe Fahrlässigkeit beweisen. Was das EuGH-Urteil für Ihren Fall bedeutet
🛟Geld durch Phishing verloren? Wir prüfen, ob Ansprüche gegen Ihre Bank oder Ihren Kartenanbieter bestehen.
RAK Rechtsanwälte verbinden Fachanwaltskompetenz im IT-Recht mit Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir prüfen den technischen Ablauf des Angriffs, die Begründung Ihrer Bank und mögliche Erstattungsansprüche.
Was ist Phishing?
Phishing ist eine Betrugsmasche, bei der Kriminelle über täuschend echte E-Mails, SMS, Anrufe oder Webseiten an Ihre Zugangsdaten, Kreditkartendaten oder TANs gelangen wollen. Die Täter geben sich als Bank, Paketdienst, Behörde oder bekannter Online-Händler aus. Ihr Ziel ist der Zugriff auf Ihr Bankkonto, Ihre Kreditkarte oder Ihr Depot, um Geld abzubuchen oder in Ihrem Namen Verträge abzuschließen.
Phishing passiert: Jetzt sofort handeln
Haben Sie Bank-, Kreditkarten- oder Zugangsdaten eingegeben oder eine TAN freigegeben? Kontaktieren Sie Ihre Bank sofort über die bekannte Telefonnummer und lassen Sie Konto, Karte oder Online-Banking sperren.
- Unberechtigte Umsätze sofort melden
- Passwörter ändern und Beweise sichern
- Erstattungsanspruch gegen Bank oder Kartenanbieter prüfen
Sie sind von Phishing betroffen oder Ihre Bank lehnt eine Erstattung ab? Wir prüfen Ihren Fall und Ihre Ansprüche gegen die Bank in einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Phishing-Mail schnell erkennen
Phishing-Mails und Nachrichten erzeugen häufig Zeitdruck, etwa durch angebliche Kontosperrungen, Zahlungsaufforderungen oder Sicherheitswarnungen. Vorsicht ist geboten, wenn Sie über einen Link Zugangsdaten, Kreditkartendaten, PIN oder TAN eingeben sollen. Öffnen Sie im Zweifel die Webseite des Anbieters selbst und nicht über den Link in der Nachricht.
🛟Phishing-Mail geöffnet oder Link angeklickt? Das ist jetzt zu tun
Allein das Öffnen einer Phishing-Mail ist meist noch nicht gefährlich. Haben Sie jedoch einen Link angeklickt, Daten eingegeben, einen Anhang geöffnet oder eine TAN freigegeben, sollten Sie sofort handeln. Schließen Sie die Seite, geben Sie keine weiteren Daten ein und prüfen Sie Ihr Gerät auf Schadsoftware. Ändern Sie betroffene Passwörter – besonders für Ihr E-Mail-Postfach – und sperren Sie bei Bank- oder Kreditkartendaten unverzüglich Konto, Online-Banking oder Karte. Sichern Sie außerdem die Nachricht und Screenshots als Beweis.
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Haftung beim Phishing-Betrug
Wurden Zahlungen durch Phishing ohne Ihre wirksame Zustimmung ausgeführt, muss die Bank den Betrag grundsätzlich erstatten. Anders kann es sein, wenn sie nachweisen kann, dass Sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Ob dies der Fall ist, hängt immer von den konkreten Umständen des Angriffs und der Zahlung ab.
Seit dem Urteil des EuGH vom 15. Oktober 2026 ist klar: Erstattung und Haftung sind zwei getrennte Fragen. Nach § 675u BGB muss die Bank eine nicht autorisierte Zahlung zuerst erstatten. Eine pauschale Ablehnung wegen „grober Fahrlässigkeit“ reicht dafür nicht. Will die Bank das Geld später zurück, muss sie nachweisen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt haben (§ 675v Abs. 3 BGB). Wichtig ist der Unterschied: Hat ein Betrüger die Zahlung ohne Ihre Zustimmung ausgelöst, greift die Erstattungspflicht. Haben Sie die Überweisung selbst veranlasst, etwa an einen falschen Bankmitarbeiter, ist die Lage schwieriger und muss im Einzelfall geprüft werden. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Urteil des EuGH zur Phishing-Erstattung.
Ihre Bank lehnt die Erstattung ab? Wir prüfen Ihren Fall und mögliche Ansprüche in einer kostenfreien Ersteinschätzung.
Phishing Geld zurückfordern
Sie haben Ihren Phishing-Vorfall gemeldet, unberechtigte Umsätze reklamiert und die Erstattung schriftlich verlangt. Dennoch lehnt Ihre Bank oder Ihr Kartenanbieter die Rückzahlung ab – häufig mit dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit.
So setzen Sie Ihren Anspruch durch: RAK Rechtsanwälte prüfen den Ablauf Ihres Falls, bewerten die Erfolgsaussichten und setzen berechtigte Ansprüche gegenüber Bank oder Kartenanbieter durch. In einer kostenfreien Ersteinschätzung klären wir, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie weiter vorgehen können.
Anwaltliche Hilfe nach Phishing
RAK Rechtsanwälte prüfen Phishing-Fälle und vertreten Betroffene gegenüber Banken, Zahlungsdienstleistern und Kartenanbietern. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwälte für IT-Recht verbinden rechtliche Erfahrung mit technischem Verständnis für digitale Betrugsmaschen.
Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten, werten Unterlagen und Kommunikation der Bank aus und setzen berechtigte Erstattungsansprüche auf Wunsch durch. In einer kostenfreien Ersteinschätzung klären wir, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Prüfung Ihrer Ansprüche
Wir bewerten, ob Bank, Kartenanbieter oder Zahlungsdienstleister haften.
Digitale Fallbearbeitung
Schnell, bundesweit und ohne Vor-Ort-Termin.
Technische Expertise
Wir verstehen Phishing, Sicherheitsverfahren und Kartenmissbrauch.
RAK Rechtsanwälte verbinden Bank- und Kapitalmarktrecht mit IT-Recht – eine sinnvolle Kombination bei Phishing-Fällen, in denen rechtliche und technische Fragen oft eng zusammenhängen. Wir prüfen Ansprüche gegen Banken, Kartenanbieter und Zahlungsdienstleister und begleiten Betroffene bei der weiteren Durchsetzung.
Starten Sie mit einer kostenfreien Ersteinschätzung. Wir klären, welche Unterlagen benötigt werden und welche nächsten Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind.
Phishing-Maschen und Banken im Überblick
- Phishing-Mail geöffnet – was tun? – Link angeklickt oder Daten eingegeben: die nächsten Schritte, damit Sie Ihr Geld zurückbekommen.
- Konto leergeräumt nach Anruf (Vishing) – Ein falscher Bankmitarbeiter ruft an und plötzlich ist das Konto leer.
- SMS-Phishing von DHL, Zoll oder Postbank – Gefälschte Paket-SMS und wie Sie richtig reagieren.
- Phishing per Brief – Wenn der Betrug mit einem Brief im Briefkasten anfängt.
- „Verdächtiger Zugriff – Konto gesperrt“ – Gefälschte Sicherheitswarnungen als Falle.
- Phishing über Kleinanzeigen, Vinted und eBay – Betrug mit der Funktion „Sicher bezahlen“.
- Betrug über Apple Pay oder Google Pay – Täter richten mit Ihren Daten eine virtuelle Karte ein.
- ASFINAG-Phishing: gefälschte Vignette – Kreditkartendaten auf einer Fake-Mautseite eingegeben.
- Phishing-Mail „Ihre Domain läuft ab“ – Die Masche, die sich gezielt an Website-Betreiber richtet.
- Karte und PIN aus der Post gestohlen – Wenn Diebe direkt vom Konto abheben.
Aktuelle Phishing-Fälle und Warnungen
📢 Wir dokumentieren typische aktuelle Phishing-Maschen, bei denen sich Betrüger als bekannte Unternehmen, Banken oder Behörden ausgeben. Haben Sie Geld verloren oder Zugangsdaten eingegeben, handeln Sie unabhängig von der verwendeten Marke sofort.
Phishing endet nicht immer mit einer Abbuchung. Mit erbeuteten Daten können Täter auch Verträge oder Kredite in Ihrem Namen abschließen. Mehr dazu: Identitätsdiebstahl und Kreditbetrug: Was tun?
- AMERICAN EXPRESS Phishing – Betrüger versenden täuschend echte AMEX-SMS und verleiten Betroffene zu einem Rückruf oder zur Freigabe angeblicher Sicherheitsvorgänge. (Mai 2026) Weiter lesen
- ELSTER Phishing – Kriminelle versenden E-Mails mit Betreffzeilen wie „Ihr Steuerbescheid 2025 – Erstattung bestätigt“. Opfer werden auf eine gefälschte Website gelockt, um angeblich eine „ELSTER-Identitätsprüfung“ durchzuführen und die Bank- oder Kreditkartendaten für die Auszahlung zu hinterlegen. (August 2026)
- ASFINAG-Phishing: Kreditkartendaten nach Fake-Vignettenzahlung abgegriffen – Betrüger locken mit angeblichen Maut- oder Vignettenzahlungen auf täuschend echte Zahlungsseiten. Wer dort Kreditkartendaten oder eine Zahlungsfreigabe eingibt, sollte die Karte sofort sperren, alle Belastungen prüfen und unberechtigte Umsätze bei Bank oder Kartenanbieter reklamieren (Juni 2026)
- DKB Phishing – Phishing-Wellen im Namen der Deutschen Kreditbank (DKB) sind kein neues Phänomen, sondern treten seit Jahren kontinuierlich auf. Allerdings rollt seit Juli und August 2026 eine besonders massive und qualitativ neue Angriffswelle. (Juli 2026)
- Telekom Phishing – Gefälschte Rechnungen, Vertragswarnungen oder angebliche Sicherheitsupdates. (Februar 2026)
Phishing: Geld zurückfordern
Sie haben durch Phishing Geld verloren und die Bank erstattet den Schaden nicht? Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Ansprüche gegenüber Bank oder Kartenanbieter durch.
Aktuelle Urteile und Ratgeber zu Phishing
Alle Beiträge nach Thema sortiert finden Sie in unserer Ratgeber-Übersicht.
Urteil EuGH zu Phishing (Az. C-70/25)
Banken müssen sofort erstatten, auch wenn sie dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwerfen
N26 Bank Betrugsfälle
RAK Rechtsanwälte verbinden Bankrecht und IT-Recht und prüft, ob die N26 Bank die Zahlungen erstatten muss.
apoBank Online-Banking Betrug
Wenn Geld von Ihrem Konto abgeflossen ist, müssen Sie den Schaden nicht automatisch selbst tragen.
American Express SMS Betrugsmasche
Abbuchung an „Bitfinex“ & Co nach Amex-SMS? So holen Sie Ihr Geld zurück.