Rückerstattung bei Online-Betrug: So holen Sie Ihr Geld zurück
Ein falscher Bankanruf, eine Nachricht per WhatsApp, ein Fake-Shop oder eine angebliche Trading-Plattform: Online-Betrug hat viele Gesichter, und oft ist das Geld innerhalb von Minuten weg. Viele Betroffene glauben, sie müssten den Schaden selbst tragen. Das stimmt häufig nicht. Ob eine Rückerstattung möglich ist, hängt davon ab, wie der Betrug abgelaufen ist und gegen wen Ansprüche bestehen.
RAK Rechtsanwälte verbindet Bankrecht und IT-Recht und prüft bundesweit, wie Sie Ihr Geld zurückholen können.
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Rückerstattung bei Online-Betrug: Haben Sie Anspruch?
Entscheidend ist eine Frage: Haben Sie die Zahlung selbst veranlasst oder nicht?
Die Zahlung lief ohne Ihre wirksame Zustimmung. Täter haben Ihr Konto oder Ihre Karte missbraucht, etwa nach Phishing, über eine erschlichene App-Freigabe oder per Apple Pay. Dann muss Ihre Bank den Betrag nach § 675u BGB grundsätzlich erstatten. Die Bank muss beweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt haben (§§ 675v, 675w BGB).
Sie haben selbst überwiesen, wurden dabei aber getäuscht. Das betrifft etwa Fake-Shops, Kleinanzeigen oder angebliche Investments. Dann kommen vor allem Ansprüche gegen die Empfänger in Betracht, im Einzelfall auch gegen beteiligte Banken. Hier zählt jeder Tag, weil Gelder schnell weitergeleitet werden.
Eine Ablehnung durch Ihre Bank ist dabei nicht das letzte Wort. Viele Ablehnungen stützen sich pauschal darauf, dass Sie „selbst freigegeben“ hätten. Ob das rechtlich trägt, ist eine Frage des Einzelfalls.
Online-Betrug: Was tun? Die ersten Schritte
- Konto und Karten sperren: über Ihre Bank oder den Sperr-Notruf 116 116.
- Bank sofort informieren: Melden Sie die Zahlungen als nicht autorisiert oder als Betrug. Bei Überweisungen kann ein schneller Rückruf das Geld manchmal noch stoppen.
- Strafanzeige erstatten: bei der Polizei oder über die Online-Wache Ihres Bundeslandes. Notieren Sie das Aktenzeichen.
- Beweise sichern: Chatverläufe, Anruflisten, E-Mails, SMS, Screenshots, Kontoauszüge und den Schriftverkehr mit der Bank.
- Fristen beachten: Ansprüche wegen nicht autorisierter Zahlungen sind spätestens 13 Monate nach der Belastung ausgeschlossen (§ 676b BGB).
- Nichts vorschnell unterschreiben: Räumen Sie gegenüber der Bank nicht schriftlich ein, die Zahlung „selbst veranlasst“ zu haben.
Eine Ablehnung durch Ihre Bank ist dabei nicht das letzte Wort. Viele Ablehnungen stützen sich pauschal darauf, dass Sie „selbst freigegeben“ hätten. Ob das rechtlich trägt, ist eine Frage des Einzelfalls.
Neueste Betrugsmaschen: Telefon, WhatsApp, E-Mail
Am Telefon: der falsche Bankmitarbeiter
Auf dem Display erscheint die echte Nummer Ihrer Bank. Der Anrufer meldet verdächtige Überweisungen und bittet Sie, eine „Rückbuchung“ oder „Sicherheitsprüfung“ in der App zu bestätigen. Tatsächlich geben Sie damit Zahlungen an die Täter frei. Mehr dazu: Konto leergeräumt nach Anruf.
Über WhatsApp: angebliche Bank oder angebliches Familienmitglied
Täter melden sich als Bank, Kundenservice oder als Sohn oder Tochter mit „neuer Nummer“. Ziel ist eine Freigabe in der Banking-App, die Weitergabe eines Codes oder eine dringende Überweisung.
Per E-Mail oder SMS: Phishing
Gefälschte Nachrichten von Bank, Paketdienst oder Zoll führen auf nachgebaute Webseiten, auf denen Zugangsdaten abgegriffen werden. Mehr dazu: Phishing-SMS von Zoll, Post oder Bank.i uns erwartet
Online-Banking-Betrug: Phishing und PushTAN
Beim Online-Banking-Betrug verschaffen sich Täter Zugang zu Ihrem Konto oder bringen Sie dazu, eine PushTAN oder App-Freigabe zu bestätigen. Eine solche Freigabe beendet Ihre Ansprüche nicht automatisch. Es kommt darauf an, was Ihnen angezeigt wurde und wozu Sie die Freigabe angeblich erteilen sollten.
Alles zu Phishing, Erkennungsmerkmalen und Ihren Rechten finden Sie in unserem Phishing-Ratgeber.
Bankbetrug aktuell
Viele Maschen richten sich gezielt gegen Kunden einzelner Banken. Zu den aktuellen Fällen haben wir eigene Ratgeber:
- apoBank Phishing und Betrug
- N26 Bank Betrugsfälle
- ING Phishing und SMS-Betrug
- DKB Phishing
- Deutsche Bank Phishing und SMS-Betrug
- American Express SMS-Betrugsmasche
Kreditkarten- und Apple-Pay-Betrug
Täter registrieren Ihre Karte in einer digitalen Wallet auf ihrem eigenen Gerät oder nutzen abgefangene Kartendaten für Online-Zahlungen. Auch hier gilt: Bei nicht autorisierten Zahlungen besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch gegen Ihre Bank.
Mehr dazu: Kreditkartenbetrug: Geld zurück und Betrug über Apple Pay und Google Pay.
Online-Trading-Betrug und Anlagebetrug
Angebliche Trading-Plattformen, Krypto-Investments oder Festgeldangebote mit Traumzinsen locken über Social Media, Werbeanzeigen oder Anrufe. Erste Auszahlungen schaffen Vertrauen, später ist das Geld weg. Hier können Ansprüche gegen die Empfänger und im Einzelfall gegen beteiligte Banken bestehen.
Mehr dazu: TGI AG Gold: Hilfe für Anleger und Festgeld-Betrug: C24 Bank & Co.
Betrug bei Kleinanzeigen, eBay und Vinted
Gefälschte Zahlungslinks, angebliche „Sicher bezahlen“-Seiten oder Ware, die nie ankommt: Auf Verkaufsplattformen setzen Täter auf schnelle Abwicklung. Mehr dazu: Phishing über Kleinanzeigen, Vinted und eBay.
Identitätsdiebstahl und Kreditbetrug
Mit gestohlenen Daten schließen Täter Kredite oder Verträge in Ihrem Namen ab. Mehr dazu: Kreditbetrug: Was tun bei Identitätsdiebstahl?
Rechtsanwältin Anja Appelt vertritt Verbraucher bundesweit bei Phishing, Online-Banking-Betrug und Identitätsdiebstahl. Sie prüft, ob Banken nicht autorisierte Zahlungen erstatten müssen, und setzt Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht durch. Schwerpunkt: Bank- und Kapitalmarktrecht, IT-Recht für Verbraucher.



