ING Phishing & SMS-Betrug

ING SMS Betrug & Phishing: Geld zurück nach ING-DiBa Smishing

ING Phishing Ing Diba

Die Betrugswelle gegen Kunden der ING (ehemals ING-DiBa) hat ein erschreckend professionelles Niveau erreicht. Die organisierten Täter nutzen eine hochgefährliche Kombination aus Smishing (SMS-Phishing) und Vishing (Voice-Phishing / betrügerische Anrufe), um Sicherheitsbarrieren zu umgehen.

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Die aktuelle ING SMS-Betrugsmasche

Durch sogenanntes Caller-ID-Spoofing gelingt es den Angreifern, die Absendernummer technisch so zu fälschen, dass die Betrugs-SMS direkt im echten, historischen Chatverlauf der ING auf Ihrem Smartphone erscheint. In der Nachricht wird meist akuter Druck aufgebaut – etwa mit einer drohenden, kostenpflichtigen Kontosperrung, einer angeblichen Sicherheitswarnung wegen Fremdzugriffs oder der dringenden Notwendigkeit einer „Datenaktualisierung“.

Wer den beigefügten Phishing-Link anklickt, gelangt auf eine optisch perfekt gefälschte Login-Maske der ING. Gibt das Opfer dort seine Zugangsdaten ein, schaltet sich im Hintergrund oft sofort ein falscher „Bankmitarbeiter“ per Telefon ein. Dieser leitet das Opfer mit psychologischem Druck (Social Engineering) dazu an, eine vermeintliche Sicherheitsbestätigung oder Stornierung in der echten ING-App freizugeben. In Wahrheit autorisiert der Kunde damit jedoch die Verknüpfung der Banking-App auf einem Täter-Smartphone oder gibt eine massive Echtzeit-Überweisung ins Ausland frei.

1. ING Karten-/ ING Konto­sperrung über 116 116 ((kostenlos, 24/7; aus dem Ausland: +49 116 116)

2. SMS/ E-Mail als Anhang an abuse@ing.de weiterleiten

3. Strafanzeige bei der Polizei über Online-Wache Ihres Bundeslandes

4. Verbraucherzentrale warnen, SMS/ Email an phishing@verbraucherzentrale.nrw senden (bundesweiter Phishing-Radar)

4. ING Phishing der Kanzlei melden – wir holen Ihr Geld zurück

Sicherheitshinweis: Die ING agiert im Markenauftritt seit Jahren nur noch unter der Kurzform „ING“. Wenn Sie eine SMS oder E-Mail erhalten, in der auffällig mit dem alten Namen „ING-DiBa“ hantiert wird, ist dies bereits ein Alarmsignal für einen Betrugsversuch. Zudem versendet die ING niemals direkte Links zur Dateneingabe per SMS.

Der unmittelbare Verlust des Guthabens auf dem Girokonto oder dem Extra-Konto ist für Betroffene ein schwerer Schock. Doch die Gefahr reicht oft noch weiter: Identitätsmissbrauch.

Dadurch, dass die Täter im Zuge der gefälschten „Datenaktualisierung“ vollständige Datensätze (Name, Geburtsdatum, Online-Zugang, teilweise Ausweis-Scans) erbeuten, besitzen sie alles Notwendige, um im Namen des Opfers im Internet aktiv zu werden. Sie eröffnen damit Konten bei Krypto-Börsen für Geldwäsche, bestellen Waren über Fake-Shops oder schließen Online-Kreditverträge ab. Viele Mandanten erfahren davon erst Monate später, wenn Inkasso-Briefe eintreffen oder ein plötzlicher SCHUFA-Eintrag die Bonität zerstört. Ein schnelles, anwaltliches Einschreiten schützt Sie effektiv vor diesen Drittschäden.

Haftung und Recht: Ihre Möglichkeiten gemäß § 675u BGB

Viele Betroffene schämen sich und suchen die Schuld bei sich selbst. Aus juristischer Sicht ist die Lage jedoch eindeutig geregelt: Das Gesetz steht auf der Seite der Bankkunden.

Nach § 675u Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt: Wird eine Zahlung im Online-Banking ohne die tatsächliche Autorisierung des Kontoinhabers ausgeführt (eine sogenannte unautorisierte Zahlung), ist die Bank verpflichtet, dem Kunden den abgebuchten Betrag unverzüglich, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstages, zu erstatten und das Konto auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Abbuchung befunden hätte.

Der Einwand der „groben Fahrlässigkeit“

Die ING versucht in fast allen Schadensfällen, die Haftung auf den Kunden abzuwälzen. Dabei nutzt die Bank Standard-Textbausteine und wirft dem Kunden vor, er habe „grob fahrlässig“ gehandelt, weil er Zugangsdaten eingetippt oder eine Freigabe in der App erteilt hat.

Das müssen Sie wissen: Die Rechtsprechung setzt die Hürden für „grobe Fahrlässigkeit“ extrem hoch an. Da die Betrüger mittlerweile psychologische Ausnahmesituationen schaffen und die technischen Systeme der Bank (wie den SMS-Verlauf) perfekt manipulieren, liegt rechtlich meist nur einfache Fahrlässigkeit vor – und diese schließt Ihren Erstattungsanspruch nicht aus! Zudem trägt die ING die volle Beweislast dafür, dass Sie die Sorgfaltspflichten in ungewöhnlich hohem Maße verletzt haben.

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FAQ

ING Phishing-SMS erhalten – muss ich reagieren?

Nein – im Gegenteil: Nicht klicken, nicht antworten, nicht zurückrufen. Die ING wird Sie niemals per SMS auffordern, Zugangsdaten einzugeben, TANs zu bestätigen oder ein „neues Sicherheitsverfahren“ zu aktivieren. Empfohlene Vorgehensweise:

  • SMS unverändert behalten (Beweismittel)
  • Screenshot anfertigen
  • Nachricht an ING weiterleiten
  • Anschließend löschen

Haben Sie bereits auf den Link geklickt oder Daten eingegeben? Dann sperren Sie Ihren Zugang sofort über die ING-Hotline 069 50500115 und prüfen Sie Ihr Konto auf nicht autorisierte Buchungen.

ING Konto leergeräumt – bekomme ich mein Geld zurück?

Ja, in vielen Fällen besteht ein Erstattungsanspruch nach § 675u BGB. ING (früher ING Diba) muss bei nicht autorisierten Zahlungen den Betrag grundsätzlich erstatten. Entscheidend ist eine schnelle Reaktion und juristisch saubere Geltendmachung.

ING SMS Betrugsmasche – wer haftet für meinen Schaden?

Grundsätzlich haftet die Bank. Nach § 675u BGB muss die ING den abgebuchten Betrag bei einer nicht autorisierten Zahlung unverzüglich erstatten – spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstages. Eine Haftung des Kunden kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei grober Fahrlässigkeit (§ 675v Abs. 3 BGB). Wichtig: Die Bank muss die grobe Fahrlässigkeit beweisen – pauschale Behauptungen reichen nicht aus. In der Praxis lassen sich diese Vorwürfe juristisch häufig entkräften, insbesondere bei perfekt gefälschten SMS mit Caller-ID-Spoofing im echten ING-Chatverlauf.

ING (früher ING DiBa) hat meine Erstattung abgelehnt – was kann ich jetzt tun?

Geben Sie nicht auf – eine Ablehnung ist häufig der Anfang, nicht das Ende des Verfahrens. Banken lehnen Erstattungen oft reflexartig mit dem Vorwurf der „groben Fahrlässigkeit“ ab, um die Erfolgsquote zu drücken. So gehen Sie jetzt vor:

  1. Ablehnungsschreiben sichern und nicht vorschnell antworten
  2. Anwaltliche Prüfung der konkreten Begründung – meist enthält sie juristisch angreifbare Pauschalfloskeln
  3. Außergerichtliche Aufforderung zur Erstattung mit Fristsetzung
  4. Bei Erfolglosigkeit: Klage vor dem zuständigen Landgericht (alternativ Schlichtungsverfahren bei der BaFin)

🛟Unsere Erfahrung zeigt: In einem hohen Anteil der von uns geführten Fälle erfolgt die Erstattung spätestens nach anwaltlichem Schriftverkehr oder im gerichtlichen Verfahren.

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