Immobiliendarlehen vorzeitig ablösen – Ihre Möglichkeiten & Rechte
Der Abschluss eines Immobiliendarlehens ist meist ein Schritt mit langfristiger Bindung – doch das Leben hält oft unerwartete Wendungen bereit: Eine Scheidung, ein plötzlicher Liquiditätsbedarf oder ein geplatzter Immobilienkauf können die Situation verändern. Viele Mandanten wollen in solchen Fällen ein Immobiliendarlehen vorzeitig beenden. Nicht selten ist auch bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt worden, die nun auf den Prüfstand gehört. Seit 2014 unterstützen Rechtsanwältin Anja Appelt und Rechtsanwalt Thorsten Krause Mandanten erfolgreich bei der Lösung von Immobiliendarlehen.
Das Wichtigste zur Lösung von Immobiliendarlehen
- Darlehen trotz Bindung lösen: Bei Scheidung, Hausverkauf oder nicht zustande gekommenem Kaufvorhaben bestehen rechtlich häufig Ausstiegsmöglichkeiten.
- Vorfälligkeitsentschädigung prüfen: Viele Banken berechnen diese zu Unrecht – ein Rückforderungsanspruch kann bestehen.
- Sicherheitentausch oder Umfinanzierung: Diese Optionen werden von Banken oft erschwert – wir schaffen Klarheit und setzen Ihr Recht durch.
Brauchen Sie Hilfe mit Ihrem Darlehen? Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
Was Mandanten wissen sollten – und wie wir helfen können
Darlehensverträge im Wandel des Lebens
Ein Immobiliendarlehen nach Scheidung oder im Fall eines Immobilienverkaufs – etwa zur Liquiditätsbeschaffung – wird häufig zur Belastung. Viele Darlehensnehmer möchten sich dann vorzeitig vom Vertrag lösen. Auch bei geplanten Immobilienkäufen, die am Ende doch nicht zustande kommen, bleibt ein Darlehensvertrag, der nicht genutzt wird, bestehen – und führt zu unnötigen Kosten. In all diesen Fällen gilt: Es lohnt sich, rechtzeitig die Optionen zu prüfen.
Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt? Rückforderung möglich!
Ein weiterer häufiger Fall: Das Darlehen wurde bereits abgelöst – unter Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung. Doch viele dieser Forderungen sind juristisch angreifbar. Zwar widmen wir diesem Thema eine eigene Unterseite, doch schon hier sei gesagt: Wer gezahlt hat, kann häufig die Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern – mit teils erheblichen Rückerstattungen. (lesen Sie hier mehr dazu)
Umfinanzierung und Sicherheitentausch bei Immobiliendarlehen
Ein Sicherheitentausch bei bestehenden Darlehen oder eine Umfinanzierung innerhalb der gleichen Bankengruppe kann sinnvoll sein, etwa um eine bestimmte Immobilie aus den Sicherheiten herauszulösen oder um bei Aufnahme neuer Darlehen eine bessere Sicherheitenlage zu haben – doch Banken sperren sich oft gegen praktikable Lösungen. Hier unterstützen wir mit gezielter juristischer Argumentation, um Ihre Vorhaben rechtssicher umzusetzen.
Warum RAK Rechtsanwälte die richtige Kanzlei für Ihr Anliegen ist
Unsere Anwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in der vorzeitigen Lösung von Immobiliendarlehen und dem Kreditwiderruf Immobilien. Seit über einem Jahrzehnt setzen sie sich erfolgreich dafür ein, dass ihre Mandanten nicht auf Kosten sitzenbleiben, die sie rechtlich gar nicht tragen müssten.
Ob Sie sich von einem laufenden Kredit trennen wollen, sich in einer persönlichen Umbruchsituation befinden oder bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben – wir prüfen Ihre Rechte und zeigen Ihnen den besten Weg auf.
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Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen Ihre Möglichkeiten auf Rückforderung, Widerruf oder Vertragsauflösung schnell und unverbindlich. Vertrauen Sie auf Erfahrung, wenn es um die Ablösung von Immobiliendarlehen beim Hausverkauf, bei Scheidung oder nicht genutztem Darlehen geht.