Phishing SMS Zoll, Post, Bank

Paketbenachrichtigung per SMS? So handeln Sie richtig.

Die Vorfreude auf ein Paket wird zum Albtraum, wenn Kriminelle gefälschte Benachrichtigungen im Namen von DHL, dem Zoll oder anderen Versanddiensten versenden. Ein harmloser Klick auf einen Link in der Fake-SMS Nachricht – und der Schaden ist enorm: Banking-Zugangsdaten gestohlen, Zahlungen ausgeführt, Kreditkarten belastet. Doch Sie müssen diesen Schaden nicht einfach hinnehmen. 

Die wichtigsten Fakten zu Paket-SMS-Betrug

  • Kriminelle versenden gefälschte SMS im Namen von DHL, Zoll oder Paketdiensten – mit professionell gestalteten Links zu gefälschten Webseiten. 
  • Hinter harmlos aussehenden Hinweisen auf Versandgebühren oder Rückfragen verbirgt sich Schadsoftware oder Phishing
  • Online-Banking-Apps und Kartendaten können unbemerkt kompromittiert werden, Zahlungen erfolgen meist in kurzer Zeit. 
  • Banken haften für den Schaden, wenn keine bewusste Autorisierung durch den Kunden vorliegt und der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

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Wenn aus einer gefälschten Paketnachricht ein echter Betrug wird

Der Alltag vieler Menschen ist geprägt von Online-Bestellungen – ein Grund, warum gefälschte Paketnachrichten so effektiv sind. Wer wartet nicht gerade auf ein Paket? Eine SMS oder E-Mail kündigt eine Lieferung an oder verweist auf angebliche Zollgebühren. Wer klickt, gelangt auf eine Seite, die täuschend echt aussieht. Dort wird zur Eingabe persönlicher Daten oder zur Installation einer App aufgefordert – angeblich zur Sendungsverfolgung. Manchmal soll auch eine Zahlung über wenige Euro autorisiert werden, damit das angelbliche Paket „endlich“ zugestellt wird.

Die falschen Paket-Benachrichtigungen werden etwa im Namen von DHL, DPD, Hermes, GLS, UPS, FedEx, Amazon oder TNT versendet.  

Angebliche „Behördenpost“ kommt vom Zoll oder auch dem „Bundeszentralamt für Steuern“, angeblich von der E-Mail Adresse „info@bundes-zentralamt.de“. Dort wird eine Steuererstattung in Aussicht gestellt, die Opfer sollen nur auf einen Link klicken um das „Erstattungsformular“ abzurufen. Die versendete Mail sieht auf den ersten Blick professionell aus:

Beispiel einer Phishing-Mail im Namen "Bundeszentralamt für Steuern"

Achtung Betrug: Phishing-Mail „Bundeszentralamt für Steuern“

Doch was beim Besuch der Seiten tatsächlich passiert: Kriminelle erhalten durch die Eingaben Zugang zu sensiblen Daten, können sich in Banking-Apps einloggen, Zahlungen veranlassen oder Kreditkarten belasten. Viele Opfer bemerken den Betrug erst, wenn das Geld bereits abgebucht ist. 

Was sagt das Gesetz?

Betroffenen können die kontoführende Bank in die Haftung nehmen, und ihren Schaden ersetzt erhalten. Gesetzlich ist dies § 675u BGB geregelt. Demnach nur dann nicht erstatten, wenn die Bank nachweist, dass ein Zahlungsvorgang vom Kunden bewusst autorisiert wurde. Bei Täuschung durch Phishing-Webseiten oder Schadsoftware gelingt den Banken dieser Nachweis in der Regel nicht – mit der Folge, dass die Bank dem Kunden den Schaden ersetzen muss, sofern dem Kunden keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. 

Relevante Urteile:

  • LG Lübeck, Urteil vom 03.01.2024 (3 O 83/23): Die Bank haftet und muss den Schaden ersetzen, da keine wirksame Autorisierung bei TAN-Freigabe ohne Kenntnis der Auftragsdaten vorliegt. 
  • OLG Bremen, Beschluss vom 15.04.2024 (1 U 47/23): Bank haftet, da keine grobe Fahrlässigkeit bei professioneller Fake-SMS mit echter Nummer im Display gegeben ist. 
  • LG Heilbronn, Urteil vom 02.04.2024 (Bm 6 O 378/23): Keine grobe Fahrlässigkeit des Kunden und damit Erstattung durch die Bank bei Einrichtung virtueller Karten über Phishing-SMS. 

Diese Entscheidungen zeigen: Der rechtliche Spielraum für Betroffene ist groß – mit anwaltlicher Unterstützung steigen die Erfolgschancen auf Rückholung des Schadens erheblich. 

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RAK Rechtsanwälte, vertreten durch die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Thorsten Krause, sind auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie IT-Recht spezialisiert. Mit über 20 Jahren Berufserfahrung und technologischem Know-how setzen sie sich effektiv für Opfer von digitalem Bankbetrug und Phishing ein – auch in komplexen Fällen, in denen andere Anwälte aufgeben, wie dem Bankbetrug durch angebliche Paket-SMS. Durch die einzigartige Kombination aus rechtlicher Expertise und technischer Kompetenz sind sie in der Lage, auch komplizierte Betrugsszenarien schnell zu durchdringen und effektive rechtliche Strategien zu entwickeln. Dank digitaler Abläufe erfolgt die Fallbearbeitung zügig, effizient und, trotz digitalem Ablauf, persönlich – unabhängig von Ihrem Wohnort. Unsere Mandanten profitieren von exzellenter Beratung auf höchstem juristischen Niveau.  

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