Künstliche Intelligenz als juristische Herausforderung

Die rasante Verbreitung von KI-Systemen in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft schafft neue Chancen – und wirft zugleich komplexe rechtliche Fragen auf. Unternehmen, Entwickler, Betreiber und Anwender stehen vor der Aufgabe, den Einsatz von KI rechtssicher zu gestalten. Als Kanzlei mit Expertise im IT- und Datenschutzrecht unterstützen wir Sie kompetent bei der rechtlichen Umsetzung Ihrer KI-Projekte.

Die wichtigsten Themen zum KI-Recht auf einen Blick

  • EU-KI-Verordnung: Neue Pflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen – Einstufung in Risikoklassen, Konformitätsprüfungen, Transparenzvorgaben. 
  • Haftung für KI-generierte Inhalte: Wer haftet für falsche oder schädigende Entscheidungen automatisierter Systeme? 
  • Geistiges Eigentum: Urheberrechtsfragen bei KI-generierten Texten, Bildern und Software. 
  • Diskriminierung durch KI: Rechtssichere Gestaltung automatisierter Entscheidungsprozesse, insbesondere im Personalwesen. 

Brauchen Sie Unterstützung? Unsere Experten helfen Ihnen gern.

Ihre Kanzlei für digitale Verantwortung und rechtssichere Innovation Recht der künstlichen Intelligenz

Die EU-KI-Verordnung, Fragen zur Haftung, zum Datenschutz, zum geistigen Eigentum sowie zu Diskriminierungsrisiken erfordern eine fundierte juristische Begleitung. Vor allem Unternehmen in systemkritischen Bereichen müssen hier besondere Anforderungen beim Einsatz von KI Systemen erfüllen (u.a. die Vorschriften der DORA, des Cyber Resiliance Act und Branchenspezifische Vorschriften).

EU-KI-Verordnung: Strukturierte Risikobewertung und Compliance

Mit Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung zum 1. August 2024 sind umfassende Anforderungen an Anbieter und Anwender von KI-Systemen verbunden. Hochrisiko-Anwendungen (z. B. im Recruiting, Gesundheitswesen oder bei der Kreditvergabe) unterliegen strengen Dokumentations-, Transparenz- und Kontrollpflichten. Unternehmen müssen ihre KI-Anwendungen korrekt klassifizieren, ein Risikomanagementsystem einrichten und für regelmäßige Audits sorgen. Wir unterstützen Sie bei der Klassifizierung der von Ihnen eingesetzten KI-Lösungen und helfen Ihnen, rechtliche Risiken frühzeitig zu identifizieren.  

Zudem beraten wir präventiv zur rechtssicheren Verwendung von KI-generierten Inhalten und stehen Ihnen bei Abmahnungen zur Seite, wenn etwa ungekennzeichnete KI-Inhalte verwendet wurden. Darüber hinaus bieten wir praxisorientierte KI-Schulungen für Unternehmen an, um Mitarbeiter rechtlich und technisch zu sensibilisieren. 

Haftung für Fehler von KI-Systemen

Noch ist die Haftung für KI-Systeme nicht einheitlich geregelt. Je nach Einsatzbereich kommen Produkthaftung, deliktische Verantwortung oder vertragliche Haftungsregeln zum Tragen. Die geplante EU-Haftungsrichtlinie für KI will künftig die Beweislast zugunsten Geschädigter anpassen. Wir beraten Sie zur aktuellen Rechtslage, zum Aufbau haftungsvermeidender Prozesse und zur Absicherung durch Verträge und Versicherungen. 

Geistiges Eigentum und KI-Inhalte

Können KI-generierte Texte, Bilder oder Designs urheberrechtlich geschützt sein? Wer haftet, wenn KI-Systeme urheberrechtlich geschütztes Material verwenden? Diese Fragen beschäftigen derzeit Gesetzgeber und Gerichte.  

Gerade für Künstler, die KI als Werkzeug einsetzen, stellt sich die Herausforderung, wie ein schutzfähiger kreativer Beitrag dokumentiert und urheberrechtlich geltend gemacht werden kann. Wir beraten Sie, wie ein individueller menschlicher Beitrag rechtssicher nachgewiesen werden kann und welche Anforderungen die Rechtsprechung an die sogenannte „geistige Schöpfungshöhe“ stellt.  

Zugleich drohen Anbietern von KI-Systemen erhebliche Risiken, wenn ihre Systeme auf geschütztes Material zugreifen, wie aktuell die Klage der Walt Disney Company gegen den KI-Bildgenerator Midjourney zeigt.  

Diskriminierung durch automatisierte Entscheidungen

Insbesondere im Recruiting, bei Scoring-Verfahren oder bei automatisierten Verwaltungsakten birgt der Einsatz von KI erhebliche Risiken der Diskriminierung. Unternehmen sind in der Pflicht, Verfahren diskriminierungsfrei zu gestalten, Trainingsdaten auf Bias zu prüfen und menschliche Kontrolle sicherzustellen. Wir beraten zu AGG-Compliance, dokumentationspflichtigen Auswahlprozessen und effektiver Risikoanalyse bei algorithmischen Entscheidungen.  

Als Promt-Engineers mit jahrelanger Erfahrung in der Anwendung und dem Prompting von Large Language Models, verstehen wir die Funktionsweisen Ihrer algorithmischen Entscheidungen und können diese – wenn es darauf ankommt – auch einem Richter erklären. 

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Warum RAK Rechtsanwälte die richtige Kanzlei für Ihr KI-Projekt ist

Unsere Kanzlei verbindet langjährige Erfahrung im IT-Recht, Datenschutzrecht und Unternehmensrecht mit technischem Verständnis für moderne KI-Systeme.  

Rechtsanwalt Thorsten Krause ist neben seiner anwaltlichen Spezialisierung auch Programmierer, Promt-Engineer und gefragter Referent für KI-Relevante Themen. Wir kennen die regulatorischen Entwicklungen der EU und helfen Ihnen, Innovationen rechtssicher umzusetzen – ob als Start-up, KMU, Konzern oder staatliche Stelle. Wir stehen Ihnen zur Seite. 

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Sie planen den Einsatz von KI-Systemen oder setzen diese bereits ein? Wir prüfen Ihre Projekte auf regulatorische Risiken, unterstützen bei der Umsetzung der EU-KI-Verordnung und entwickeln mit Ihnen eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene KI-Strategie. 

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