Ihre Rechte als Verbraucher nutzen – Möglichkeit der Rückabwicklung bei Kapitallebensversicherungen

Viele Verbraucher haben in den vergangenen Jahrzehnten Kapitallebensversicherungen abgeschlossen – sei es zur Altersvorsorge, zur Absicherung von Darlehen oder als klassische Sparform. Doch was viele nicht wissen: Wenn beim Vertragsabschluss eine fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrung vorlag, kann auch heute noch ein Widerruf möglich sein – selbst nach Jahren und auch bei eigentlich schon beendeten Verträgen. Dies eröffnet Ihnen die Möglichkeit auf eine lukrative Rückabwicklung mit deutlich höherer Auszahlung als beim normalen Rückkaufswert.

RAK

Die wichtigsten Punkte zum Widerruf von Lebensversicherungen

  • Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung Lebensversicherung: Viele Altverträge enthalten juristisch unzulässige oder unklare Belehrungen. 
  • Lebensversicherung nach Jahren widerrufen: Das „ewige Widerrufsrecht“ ist möglich, wenn die Belehrung fehlerhaft war. 
  • Rückabwicklung Lebensversicherung bringt oft mehr als Kündigung: Deutlich höherer Auszahlungsbetrag als der Rückaufswert. 
  • Lebensversicherung widerrufen ohne Anwalt? Theoretisch möglich, aber rechtlich hochkomplex und riskant. Professionelle Hilfe lohnt sich. 

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Der Widerruf von Kapitallebensversicherungen im Detail

Wann ist der Widerruf möglich?

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) können vor allem Verträge, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden, auch heute noch widerrufen werden – sofern die Belehrung fehlerhaft oder gar nicht erfolgt ist. Das betrifft Millionen Verträge. Ob Sie betroffen sind, klären wir für Sie schnell und kostenlos. 

Was bringt der Widerruf gegenüber der Kündigung?

Viele Verbraucher fragen sich: „Wie kann ich von der Lebensversicherung zurücktreten?“ – Die einfache Kündigung führt nur zum sogenannten Rückkaufswert, der häufig sehr niedrig ausfällt. Beim erfolgreichen Widerruf erhalten Sie hingegen die gesamten eingezahlten Beträge zzgl. Zinsen zurück – abzüglich des Risikoschutzes. Die Differenz kann schnell mehrere tausend Euro betragen.

Ohne Anwalt widerrufen? Warum Vorsicht geboten ist

„Lebensversicherung widerrufen ohne Anwalt“ klingt verlockend. Doch die Praxis ist juristisch anspruchsvoll: Es kommt auf exakte Formulierungen, Verjährungsfristen und die richtige Argumentation an. Auch Versicherungskonzerne reagieren oft nur auf professionell formulierte Ansprüche und weisen Ansprüche von Versicherten ohne Grund ab. Als Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir mit den typischen Schwachstellen in Vertragsunterlagen vertraut und wissen, wie man Ihre Rechte erfolgreich durchsetzt.

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Warum RAK Rechtsanwälte Ihre beste Wahl ist

Unsere Kanzlei vertritt bundesweit Mandanten im Versicherungsrecht. Wir haben umfangreiche Erfahrung mit der Rückabwicklung von Lebensversicherungen und kennen die Taktiken der Versicherer. Unsere Anwälte haben seit über 15 Jahren Erfahrung in der Auseinandersetzung mit deutschen und ausländischen Versicherern. Mit einer fundierten Ersteinschätzung sagen wir Ihnen genau, ob Ihr Vertrag widerrufbar ist und wie hoch Ihr finanzieller Vorteil ausfallen kann. Die Durchsetzung erfolgt konsequent – notfalls gerichtlich. 

Nutzen Sie Ihre Chance auf eine bessere Auszahlung – jetzt handeln! 

Wenn auch Sie Ihren Lebensversicherungsvertrag widerrufen wollen, prüfen wir kostenlos Ihre Unterlagen und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten. Der Widerruf lohnt sich besonders dann, wenn der Rückkaufswert Ihrer Police deutlich unter den Einzahlungen liegt.  

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