Online-Coaching Geld zurück nach BGH-Urteilen
Tausende Euro gezahlt für ein „Business-Coaching“ , das nur aus vorgefertigten Videos bestand – das Versprochene blieb aus. Der Bundesgerichtshof (BGH) greift bei unseriösen Online-Coachings durch.
In drei wichtigen Urteilen wurde entschieden, wann solche Verträge ungültig (nichtig) sind und Sie Ihr Geld zurückfordern können. Das gilt immer dann, wenn der Anbieter keine staatliche Zulassung (ZFU-Zulassung) hat.
Ihre Kanzlei für Coaching-Rückforderungen: Als RAK Rechtsanwälte vertreten wir geschädigte Verbraucher bundesweit. Unsere Fachanwälte kennen die aktuelle BGH-Rechtsprechung zum FernUSG im Detail und wissen, worauf es bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ankommt. Über 10 Jahre Erfahrung, ein klarer Fokus auf Verbraucherschutz und eine kostenlose, unverbindliche Vertragsprüfung – so erfahren Sie schnell, ob sich eine Rückforderung für Sie lohnt.
Entscheidend ist, wie das Online-Coaching abläuft:
Video-Kurse (am häufigsten): Besteht das Coaching hauptsächlich aus fertigen Videos, Aufzeichnungen oder digitalen Unterlagen, die Sie selbstständig durchgehen? Dann ist der Vertrag laut BGH ungültig (BGH Urteil 2025, Az. III ZR 109/24). Der BGH stellte klar, dass gerade solche zeitversetzten Videos typisch für Fernunterricht sind (Urteil vom 2. Oktober 2025, Az. III ZR 173/24). ⚖️ Der Teilnehmer erhielt 47.600 € zurück – allein wegen der fehlenden ZFU-Zulassung.
Mischformen (Hybrid): Gibt es sowohl Videos als auch ein paar Live-Termine? Hier kommt es auf den Einzelfall an. Überwiegen die Videos, stehen Ihre Chancen auf eine Rückzahlung sehr gut (BGH Urteil 2026, Az. III ZR 137/25).
Reine Live-Termine: Findet das Coaching komplett live statt, bei denen Sie direkt mit dem Coach sprechen? Solche reinen Live-Seminare gelten nicht als Fernunterricht (Urteil 2026, Az. III ZR 137/25).
💡Was das für Sie bedeutet: Bestand Ihr Online-Coaching im Schwerpunkt aus aufgezeichneten Videos und fehlte dem Anbieter die Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), stehen Ihre Chancen auf eine vollständige Rückforderung der gezahlten Gebühren nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung gut. Ob Ihr konkreter Vertrag betroffen ist, hängt von der Ausgestaltung ab – das prüfen wir für Sie in einer kostenfreien Ersteinschätzung.
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👨🏻💻Für Betroffene bedeutet das: Wer einen teuren Coaching-Vertrag abgeschlossen hat, kann oft sein Geld zurückfordern. Wenn auch Ihr Coaching überwiegend aus aufgezeichneten Videos bestand, stehen Ihre Chancen gut. Dann lohnt sich eine Prüfung. Viele Programme kombinieren aufgezeichnete Module mit einzelnen Live-Terminen – und gerade hier sind sich Betroffene oft unsicher, ob sie ihr Geld zurückfordern können. Entscheidend ist, wo der Schwerpunkt lag: Bestand Ihr Coaching im Kern aus Videos, die Sie alleine durcharbeiten mussten, und kamen Live-Sessions nur am Rande vor, stehen Ihre Chancen meist gut.
Wir prüfen Ihren Coaching-Vertrag und sagen Ihnen, ob sich eine Rückforderung für Sie lohnt.
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Online-Coaching Geld zurück
Unsere Erfahrung zeigt, dass Teilnehmer von vielen Online-Coaching oder „Business-Coachings“ mit horrenden Gebühren und seltsamen Methoden, gute Chancen haben, ihr Geld zurückzuerhalten. Die Urteile des BGH sind Meilensteine für den Verbraucherschutz.
Betroffene, die einen Coaching-Vertrag abgeschlossen haben und sich unsicher sind, ob sie Geld zurückfordern können, sollten ihren Fall rechtlich prüfen lassen. Eine Rückforderung ist nicht nur über einen fristgerechten Widerruf möglich, sondern oft auch über eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, wegen sittenwidriger Vertragsgestaltung oder eben im Zusammenhang mit der fehlenden Fernunterrichtslizenz. Summen im fünfstelligen Bereich konnten bereits erfolgreich durchgesetzt werden, wie das Urteil des BGH nochmals eindrücklich zeigt.
Online-Coaching Vertrag prüfen
RAK Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsgesellschaft Appelt Krause mbH) bietet eine schnelle und kostenfreie Ersteinschätzung an. Die Fachanwälte prüfen, ob der Anbieter tatsächlich eine Zulassung hat, ob die Widerrufsbelehrung korrekt war und ob sittenwidrige Klauseln vorliegen.
Gerade jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Coaching-Verträge prüfen zu lassen. Viele Anbieter versuchen immer noch, ihre Teilnehmer durch unzulässige Klauseln an ihre Verträge zu binden.
Wenn Sie hohe Coaching-Gebühren gezahlt haben und vermuten, dass Sie Opfer einer Coaching-Abzocke geworden sind, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir prüfen Ihren Vertrag individuell, klären Sie über Ihre Rechte auf und helfen Ihnen, Ihren Anspruch auf Rückzahlung durchzusetzen. Vertrauen Sie unserer Expertise als spezialisierte Kanzlei, unsere Anwälte haben viele Jahre Berufserfahrung in der Vertretung geschädigter Verbraucher und Anleger.
FAQ
Wann ist mein Online-Coaching-Vertrag nichtig?
Ihr Vertrag ist in der Regel nichtig, wenn das Coaching als Fernunterricht im Sinne des FernUSG einzustufen ist – also überwiegend aus aufgezeichneten Videos und Lerninhalten besteht, die Sie zeitversetzt durcharbeiten – und der Anbieter keine Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) besitzt. Fehlt diese Zulassung, ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG von Anfang an unwirksam. Reine Live-Coachings mit echter Interaktionsmöglichkeit sind dagegen meist nicht erfasst.
Bekomme ich mein Geld auch zurück, wenn ich das Coaching schon (teilweise) genutzt habe?
Bei einem nichtigen Vertrag sind Sie nicht an die 14-tägige Widerrufsfrist gebunden. Rückforderungsansprüche aus einem nichtigen Vertrag verjähren erst nach der regelmäßigen Frist von drei Jahren (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie Kenntnis erlangt haben. Auch ältere Verträge lohnen daher oft noch eine Prüfung.
Gibt es eine Frist – kann ich auch nach Monaten noch Geld zurückfordern?
Ja, in der Regel haben Sie deutlich mehr Zeit, als viele denken. Ist Ihr Vertrag wegen fehlender ZFU-Zulassung nichtig, sind Sie nicht an die 14-tägige Widerrufsfrist gebunden. Rückforderungsansprüche aus einem nichtigen Vertrag verjähren erst nach der regelmäßigen Frist von drei Jahren (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von den Umständen Kenntnis erlangt haben. Auch Verträge, die schon Monate oder Jahre zurückliegen, lohnen daher oft noch eine Prüfung.
Was ist, wenn ich den Vertrag als Unternehmer oder Selbstständiger abgeschlossen habe?
Auch dann können Sie betroffen sein. Der BGH hat klargestellt, dass das FernUSG nicht nur Verbraucher schützt – erfasst sind grundsätzlich alle, die einen Fernunterrichtsvertrag schließen, unabhängig davon, ob dies zu privaten oder beruflichen Zwecken geschieht. Gerade Business- und Mentoring-Programme für Selbstständige sind häufig betroffen.
Was kostet die Prüfung meines Coaching-Vertrags?
Die erste Einschätzung ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen, ob der Anbieter eine ZFU-Zulassung hatte, ob die Widerrufsbelehrung korrekt war und ob weitere Ansprüche (z. B. wegen arglistiger Täuschung oder Sittenwidrigkeit) bestehen. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie Ihren Anspruch mit uns durchsetzen möchten.
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