NIS2 Beratung für Unternehmen

Betroffenheit prüfen – Registrierung erfüllen – Haftungsrisiken vermeiden

Die NIS2-Richtlinieverschärft die Anforderungen an die Cybersicherheit für Unternehmen massiv. Als spezialisierte Kanzlei für IT-Recht begleiten wir Sie bei der rechtskonformen Umsetzung und sichern Sie gegen existenzbedrohende Haftungsrisiken ab.

Die aktuelle Lage ist kritisch: Laut BSI haben sich bislang erst rund 1.900 Einrichtungen registriert (Stand Feb. 2026). Das sind weniger als 10 % der verpflichteten Unternehmen in Deutschland. Diese massive Unterdeckung zeigt, dass viele Unternehmen das Risiko unterschätzen oder die notwendige Betroffenheitsanalyse (NIS2-Quick Check) aufschieben.

Achtung! Wer die Registrierungspflicht versäumt, riskiert Geldbußen von bis zu 500.000 Euro. Wir empfehlen dringend, die Betroffenheit jetzt rechtssicher dokumentieren zu lassen. RAK Rechtsanwälte bieten NIS2 Leistungen zu Pauschalpreisen.

  • Klärung Ihrer individuellen Organhaftung nach NIS2 und § 38 BSIG.
  • Prüfung, ob Ihr Unternehmen als „wichtig“ oder „besonders wichtig“ eingestuft wird – und welche Pflichten daraus folgen.
  • Umsetzung eines Governance‑Modells, mit dem Sie Ihre Überwachungs‑ und Kontrollpflichten nachweisbar erfüllen.
  • Schulung der Geschäftsleitung zu Pflichten, Haftungsrisiken und notwendigen Beschlüssen.

Viele Unternehmen lassen daher ein juristisches Kurzgutachten zur Betroffenheit erstellen, um die Prüfung nachvollziehbar zu dokumentieren.

  • der Prüfung der Betroffenheit nach NIS2 der rechtlichen Dokumentation der Einordnung
  • der Registrierung bei der zuständigen Behörde

NIS2 Quick-Check ⚠️

Hinweis: Der folgende kostenfreie NIS2-Checker für Unternehmen liefert eine erste Einschätzung („voraussichtlich betroffen“ oder „eher nicht„). Die endgültige Einordnung richtet sich nach dem deutschen Umsetzungsrecht (NIS2UmsuGG) und Ihrer konkreten Tätigkeit.

RAK Rechtsanwälte beraten Unternehmen umfassend zu den Anforderungen der NIS2-Richtlinie. Unsere Leistungen umfassen insbesondere die Betroffenheitsprüfung.

Wir prüfen anhand Ihrer Unternehmensstruktur und Ihrer Tätigkeiten, ob Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt. Dabei analysieren wir insbesondere: mögliche KRITIS-Bezüge, Branche und Tätigkeit, Unternehmensgröße und IT-Dienstleistungen

Juristisches Kurzgutachten

Sie erhalten eine schriftliche rechtliche Einschätzung, mit der Sie die Prüfung der Betroffenheit dokumentieren können.

Das Gutachten kann insbesondere gegenüber der Geschäftsleitung, Aufsichtsorganen und Versicherungen als Nachweis der Prüfung dienen.

Unterstützung bei der Registrierung

Sofern eine Registrierung beim BSI erforderlich ist, unterstützen wir Sie bei:

  • der formalen Registrierung bei der zuständigen Behörde.
  • der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben
  • der rechtlichen Einordnung

Rechtssicherheit zum Pauschalpreis

  • für Kurzgutachten Betroffenheit 3.750 € – 6.900 € zzgl. MwSt.
  • Registrierung 1.490 -2.900 zzgl. MwSt.
  • Paket inkl. Registrierung: ab  4.900 € zzgl. MwSt.

So läuft unsere NSI2 Beratung ab

Der Ablauf ist bewusst einfach gehalten.
1. Erstgespräch
In einem kurzen Gespräch klären wir die wesentlichen Eckdaten Ihres Unternehmens.

2. Datenerhebung
Sie erhalten einen strukturierten Fragebogen zu: Unternehmensstruktur, IT-Dienstleistungen, Hosting- oder Cloudleistungen und Kundenstruktur.

3. Rechtliche Prüfung
Wir prüfen die Angaben anhand der gesetzlichen Kriterien der NIS2-Richtlinie.

4. Gutachten
Sie erhalten ein schriftliches Kurzgutachten mit rechtlicher Einordnung, Dokumentation der Prüfung und Handlungsempfehlungen.

Für welche Unternehmen unsere Beratung besonders sinnvoll ist

Unsere NIS2-Beratung richtet sich insbesondere an:

  • IT-Dienstleister
  • Hosting-Provider
  • Managed Service Provider
  • Softwareunternehmen
  • Industrie- und Produktionsunternehmen
  • Unternehmen mit digitaler Infrastruktur.

Gerade in diesen Branchen besteht häufig eine NIS2-Betroffenheit, ohne dass dies intern bereits geprüft wurde.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist, unterstützen wir Sie gerne. In einem kurzen Gespräch können wir häufig bereits eine erste Einschätzung geben.

Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch zur NIS2-Betroffenheitsprüfung.

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Beratung durch spezialisierte IT-Rechtsanwälte

Unsere Kanzlei RAK Rechtsanwälte ist auf IT- und Technologierecht spezialisiert und berät Unternehmen regelmäßig zu:

  • IT-Compliance
  • Cybersicherheitsrecht
  • regulatorischen Anforderungen für IT-Dienstleister.

Im Bereich NIS2 unterstützen wir Unternehmen bei der rechtlichen Einordnung und der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

Die neue Dimension der Geschäftsführerhaftung: Mit NIS2 wird IT-Sicherheit zur persönlichen Pflicht der Geschäftsführung (Art. 20 NIS2). Die Zeit der bequemen Delegation an die IT-Abteilung ist vorbei. Geschäftsführer sind gesetzlich verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen persönlich zu billigen und deren Umsetzung aktiv zu überwachen.

Das Risiko für die Unternehmensleitung: Bei schuldhaften Verstößen haften Geschäftsführer gegenüber dem Unternehmen persönlich, unbeschränkt und mit ihrem Privatvermögen. Da NIS2 eine klare gesetzliche Vorgabe ist, drohen zudem massive Lücken im Versicherungsschutz: Viele D&O-Versicherungen verweigern die Deckung, wenn Compliance-Standards ignoriert wurden. Wir schaffen für Sie die notwendige juristische Brandmauer.

NIS2 Registrierungspflicht

Registrierungspflicht: Zwingend, aber nur der erste Schritt: Unternehmen, die als NIS-2-pflichtig einzustufen sind, müssen sich fristgerecht registrieren. Diese Registrierung ist keine freiwillige Option, sondern eine gesetzliche Pflicht. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden: Mit der Registrierung allein ist es keinesfalls getan. Die NIS-2 Richtlinie verlangt insbesondere die Einführung angemessener technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, deren nachvollziehbare Dokumentation und rechtssichere Protokollierung,klare Zuständigkeiten und Governance-Strukturen sowie belastbare Notfall- und Meldeprozesse.

Management in der Verantwortung

„Die IT kümmert sich schon“ reicht nicht aus: Ein zentraler Punkt der NIS-2-Regelungen wird in vielen Unternehmen unterschätzt. Die Verantwortung liegt ausdrücklich auch beim Management. Geschäftsführer und Vorstände müssen Kenntnis von den getroffenen Sicherheitsmaßnahmen haben, deren Umsetzung aktiv überwachen, sicherstellen, dass Notfall- und Incident-Response-Pläne existieren und funktionieren, und gewährleisten, dass im Ernstfall Sicherheitsvorfälle innerhalb extrem kurzer gesetzlicher Fristen gemeldet werden können. Ein bloßes Delegieren an die IT-Abteilung nach dem Prinzip „Die IT kümmert sich schon“ genügt den gesetzlichen Anforderungen ausdrücklich nicht und führt zur potenziellen persönlichen Haftung der Geschäftsführer.

Die Registrierung im BSI-Portal ist keine freiwillige Option, sondern eine gesetzliche Pflicht. Mit der Registrierung allein ist es jedoch nicht getan – sie ist erst der Startpunkt Ihrer Compliance-Roadmap.

Unser Service für Sie: Wir lassen Sie mit den komplexen Anforderungen nicht allein. RAK Rechtsanwälte bietet die vollständige Begleitung des Registrierungsprozesses an. Wir validieren Ihre Daten, prüfen die rechtliche Konsistenz Ihrer Meldung und führen die Registrierung für Sie durch. So stellen wir sicher, dass Ihre Meldung haftungssicher dokumentiert ist.

BSI Online Portal ab 6.1.2026

Ab dem 06. Januar 2026 hat das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) das Online-Portal zur Registrierung NIS2 pflichtiger Unternehmen freigeschaltet. Unternehmen, die der NIS2-Richtlinie unterliegen, sind nach dem NIS2-Umsetzungsgesetz gesetzlich zur Registrierung auf dem BSI-Portal verpflichtet. Die bisherigen Registrierungen auf „Mein Unternehmensportal“ reichen dann nicht mehr aus, die Daten aus diesem Portal werden jedoch übernommen.

Für viele Unternehmen wird damit erstmals ganz konkret sichtbar, dass die NIS-2-Richtlinie nicht nur ein abstraktes EU-Regelwerk ist, sondern unmittelbare Handlungspflichten auslöst. Die Registrierung ist verpflichtend – und sie betrifft deutlich mehr Unternehmen, als vielfach angenommen wird.

In der Praxis beobachten wir bereits jetzt eine erhebliche Verunsicherung bei Geschäftsführern und Vorständen: Müssen wir uns registrieren oder nicht? Fallen wir wirklich unter NIS-2? Reicht es, die Anmeldung vorzunehmen? Und welche Risiken drohen, wenn man die eigene Betroffenheit falsch einschätzt?

Gerade weil viele Unternehmen erst mit dem going-live des Registrierungsportals auf ihre mögliche NIS2-Pflicht aufmerksam werden, besteht die Gefahr vorschneller oder falscher Entscheidungen. Denn die Einstufung als „wichtiges“ oder „besonders wichtiges“ Unternehmen ist rechtlich komplex – und eine fehlerhafte Bewertung kann weitreichende rechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen haben.

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