TGI AG Gold: Hilfe für Anleger

TGI AG: Razzia & Betrugsverdacht – Hilfe für betroffene Anleger

Trust Gold International TGI AG

Viele Betroffene suchen aktuell nach TGI AG Erfahrungen und fragen sich, ob die Geldanlage bei der TGI AG seriös war. Nach dem aktuellen Stand bestehen erhebliche Verdachtsmomente im Zusammenhang mit dem angebotenen TGI AG Gold.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat den Gold-Verkauf untersagt. Am 2. Juni 2026 durchsuchte die Staatsanwaltschaft Liechtenstein zudem die Firmenzentrale der TGI AG in Vaduz. Es besteht der Verdacht auf gewerbsmäßig schweren Betrug und Geldwäsche. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Betroffene Anleger erhalten weitere Informationen zu ihren Rechten und möglichen Ansprüchen im Bank- und Kapitalmarktrecht bei RAK Rechtsanwälte in München.

⚠️ Update: TGI AG stellt Geschäftstätigkeit ein – Wechsel zu TRUST GOLD International Ltd. (Mauritius)

Die TGI AG hat mitgeteilt, ihre Geschäftstätigkeit in Liechtenstein zum 31. Juli 2026 einzustellen. Anlegern wird angeboten, ihre Geschäftsbeziehung über eine neue Gesellschaft, die TRUST GOLD International Ltd. mit Sitz auf Mauritius, fortzuführen. Teilweise wird dabei eine Frist bis zum 15. August 2026 genannt. Wir raten dringend davon ab, im Backoffice vorschnell eine Erklärung abzugeben oder einer Vertragsänderung zuzustimmen, deren rechtliche Folgen nicht vollständig überblickt werden.

🚨Sie haben im Zusammenhang mit der TGI AG Geld investiert und möchten Ihre Möglichkeiten prüfen lassen? Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Ersteinschätzung. Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern →

TGI AG (Liechtenstein)

TGI AG mit Sitz in Liechtenstein warb mit Goldkauf-Modellen und Rabatten. Nach aktuellem Stand bestehen erhebliche Zweifel an der rechtlichen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Angebots. Die TGI AG hat mitgeteilt, ihre Geschäftstätigkeit zum 31. Juli 2026 einzustellen.

TRUST GOLD International Ltd. (Mauritius)

Bei der TRUST GOLD International Ltd. handelt es sich laut Impressum um die frühere INVICTA Markets Ltd. mit Sitz in Ebène, Mauritius. Geschäftsführer ist Mag. M. Bogen, als Gründer und Eigentümer wird H. Kaltenegger genannt. Es besteht damit eine deutliche personelle und wirtschaftliche Kontinuität zum bisherigen TGI-Umfeld. TRUST GOLD gibt an, von der Financial Services Commission Mauritius (FSC) reguliert zu werden (Lizenznummer GB25205644) – dieselbe Nummer wird in den AGB jedoch als Registernummer bezeichnet, was aktuell nicht eindeutig aufgeklärt ist.

Aktuelle Lage: Behörden stoppen den Gold-Vertrieb

Die FMA Liechtenstein hatte bereits mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angeordnet, dass die TGI AG den Vertrieb der Produkte „Customer Basic 2%„, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ einzustellen hat, da nach Auffassung der FMA unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben wurde. Auch die deutsche BaFin ordnete am 24. Juni 2026 die Einstellung des Produkts „Sales Premium“ sowie die Rückzahlung der angenommenen Gelder an.

Die FMA hat zudem ausdrücklich klargestellt, dass sie keine neuen oder geänderten Verträge, Produkte oder Vorgehensweisen der TGI AG – etwa im Zusammenhang mit TRUST GOLD – genehmigt oder gebilligt hat.

Das sollten Betroffene jetzt tun

Sichern Sie alle Unterlagen zur TGI AG: Verträge, Zahlungsnachweise, E-Mails und Beraterkommunikation. Dokumentieren Sie Login-Probleme und ausbleibende Auszahlungen. Notieren Sie Daten, Beträge und Ansprechpartner. Lassen Sie anschließend Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen oder Erklärungen abgeben.

Zusätzlich aktuell wichtig:

  • Sichern Sie Screenshots Ihres TGI-Backoffice (Guthaben, angebotene Rückzahlungsbeträge, Tagesgoldkurse), bevor Sie eine Option auswählen.
  • Bewahren Sie alle Mitteilungen zu TRUST GOLD sowie die neuen AGB der TRUST GOLD International Ltd. auf.
  • Geben Sie keine Erklärung im Backoffice ab, deren rechtliche Auswirkungen Sie nicht vollständig überblicken.

Probleme beim TGI AG Login?

Kommen Sie nicht mehr in Ihren Kundenbereich? Lässt sich der TGI AG Gold Login nicht mehr aufrufen oder werden Auszahlungen verzögert? Dies ist ein typisches Warnzeichen bei verbotenen Einlagengeschäften. Lassen Sie sich jetzt nicht mit Vertröstungen oder langen Ratenzahlungen abspeisen! Wenn das Unternehmen mit Sitz in Liechtenstein Ihr Geld nicht zurückzahlt, müssen Sie zügig handeln, bevor Vermögenswerte blockiert sind. RAK Rechtsanwälte unterstützt Sie dabei, Ihre Möglichkeiten zur Sicherung Ihres Kapitals zu prüfen.

Rückforderung prüfen: Wir prüfen, ob und wie Sie eingezahltes Kapital zurückfordern können.

Schadensersatz prüfen: Haben Vermittler das Risiko verschwiegen oder falsch beraten? Dann haften diese möglicherweise für Ihren Schaden.

Vermögenssicherung: Wir prüfen rechtliche Schritte zur Sicherung von Ansprüchen – auch im Hinblick auf eine mögliche Insolvenz der TGI AG.

Rückkauf zum Tagesgoldkurs prüfen lassen: Die im Backoffice angebotenen Rückkaufbeträge entsprechen nach unserer Erfahrung häufig nicht dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis. Zudem ist ein bloßer Rückkauf zum Tagespreis nicht automatisch gleichzusetzen mit der Rückabwicklung eines aufsichtsrechtlich unzulässigen Geschäftsmodells.

Wechsel zu TRUST GOLD sorgfältig prüfen lassen: Vor einer Zustimmung sollte insbesondere geklärt werden, ob der bisherige TGI-Vertrag beendet wird, ob bestehende Ansprüche gegen die TGI AG übertragen oder aufgegeben werden, welches Recht und welcher Gerichtsstand künftig gelten und welche Möglichkeiten zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen eine Gesellschaft auf Mauritius bestehen.

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Warum RAK Rechtsanwälte?

RAK Rechtsanwälte ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt betroffene Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir prüfen Ihren Fall strukturiert, klären den Ablauf und besprechen mit Ihnen, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. So erhalten Sie schnell Klarheit über Ihre Möglichkeiten im Zusammenhang mit der TGI AG.

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Einordnung beruht auf dem aktuellen Stand der behördlichen Maßnahmen und Ermittlungen.

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Häufige Fragen zu TGI Gold

Müssen bereits erhaltene Rabatte zurückgezahlt werden?

Die FMA Liechtenstein hat ausdrücklich klargestellt, dass sie eine Verrechnung bereits ausgezahlter Rabatte mit Rückzahlungsansprüchen nicht angeordnet hat. Ob solche Zahlungen im Einzelfall bei einer zivilrechtlichen Rückabwicklung anzurechnen sind, ist eine gesonderte Rechtsfrage, die vom konkreten Vertragsmodell abhängt.

Muss ich einer Umstellung auf TRUST GOLD zustimmen?

Nein. Es besteht keine Pflicht, einer im Backoffice angebotenen Umstellung zuzustimmen. Wir raten davon ab, dies ungeprüft zu tun, da ein Wechsel erhebliche Auswirkungen auf bestehende Ansprüche gegen die TGI AG haben kann.

Sind die neuen Angebote von TRUST GOLD behördlich genehmigt?

Nein. Die FMA hat klargestellt, dass sie keine neuen oder geänderten Verträge, Produkte oder Vorgehensweisen der TGI AG bzw. im Zusammenhang mit TRUST GOLD genehmigt oder gebilligt hat.

Was passiert mit meinen Ansprüchen gegen die TGI AG, wenn ich zu TRUST GOLD wechsle?
Das hängt von der konkreten Erklärung im Backoffice ab. Zu klären ist insbesondere, ob der bisherige Vertrag beendet wird, ob Ansprüche übertragen oder aufgegeben werden und welches Recht sowie welcher Gerichtsstand künftig gelten.

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