Cyberangriffe auf Unternehmen: Rechtliche Risiken und Handlungsstrategien
Cyberangriffe auf Unternehmen haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Phishing-Mails, Erpressung durch Verschlüsselungstrojaner, das Abziehen sensibler Kundendaten und sogar gezielte Eingriffe in die Steuerung von IT-Systemen bedrohen nicht nur den laufenden Betrieb, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Partnern. Neben dem unmittelbaren Schaden drohen hohe Bußgelder, Regressansprüche und nicht zuletzt erhebliche Imageschäden. Unternehmen müssen sich daher nicht nur technisch, sondern auch rechtlich absichern.
Die wichtigsten Bedrohungsszenarien
- Phishing & Social Engineering: Mitarbeiter werden gezielt zur Herausgabe von Zugangsdaten verleitet.
- Ransomware-Angriffe: Systeme werden verschlüsselt, Daten gestohlen und eine Zahlung zur Freigabe oder Nichtveröffentlichung gefordert.
- Data-Leaks: Nach DSGVO geschützte personenbezogene Daten werden abgegriffen und mit Veröffentlichung bedroht.
- Angriffe auf IT-Infrastruktur: Hacker greifen aktiv in Steuerungssysteme, Logistik- oder Produktionsabläufe ein.
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Rechtliche Pflichten bei Cyberangriffen
Unternehmen sind verpflichtet, eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben zu erfüllen, um auf Cyberangriffe angemessen reagieren zu können und rechtliche Haftungsrisiken zu minimieren.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen dazu, personenbezogene Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen (Art. 32 DSGVO). Im Falle eines Datenschutzvorfalls, bei dem personenbezogene Daten unbefugt offengelegt oder abgezogen werden, muss das Unternehmen diesen Vorfall innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde melden (Art. 33 DSGVO). Falls dabei ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen besteht, sind diese zusätzlich unverzüglich zu informieren (Art. 34 DSGVO). Die Einhaltung dieser Meldepflichten ist entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden und Transparenz gegenüber Behörden und Betroffenen sicherzustellen.
NIS2-Richtlinie / BSI-Gesetz
Für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sowie bestimmte digitale Dienste gilt die NIS2-Richtlinie, die in Deutschland durch das BSI-Gesetz umgesetzt wird. Diese verpflichtet betroffene Unternehmen unter anderem dazu, angemessene Vorkehrungen zur IT-Sicherheit zu treffen und schwerwiegende IT-Störungen unverzüglich dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. Dazu zählen z. B. Ausfälle, bei denen der Betrieb gefährdet ist, oder Angriffe, die sensible Kundendaten betreffen. Die Meldung muss fristgerecht erfolgen und einen vollständigen Überblick über Ursache, Auswirkungen und eingeleitete Gegenmaßnahmen beinhalten.
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Pflichten der Geschäftsleitung
Nach § 91 Abs. 2 des Aktiengesetzes (AktG) ist die Unternehmensleitung verpflichtet, ein angemessenes Risikomanagementsystem zu installieren, um bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Dies schließt auch die Identifikation und Kontrolle von IT-Risiken ein.
Wird ein Cyberrisiko fahrlässig ignoriert oder organisatorisch nicht ausreichend adressiert, kann sich dies haftungsrechtlich als Organisationsverschulden darstellen. Dies kann zu direkten Schadensersatzansprüchen von Anteilseignern oder Dritten gegenüber der Geschäftsleitung führen, wenn durch den Cyberangriff wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Strafrechtliche Relevanz und Erpressungsfälle
Cyberangriffe, bei denen IT-Systeme sabotiert oder Daten ausgespäht werden, fallen regelmäßig unter Straftatbestände des Strafgesetzbuchs. Nach § 303b StGB (Computersabotage) macht sich strafbar, wer Daten löscht oder Systeme unbrauchbar macht. § 202a StGB stellt das unbefugte Ausspähen von Daten unter Strafe, etwa bei illegalem Zugriff durch Phishing. Besonders relevant bei Ransomware-Fällen ist § 253 StGB, der die Erpressung unter Strafe stellt. Unternehmen sollten keinesfalls leichtfertig auf Erpressungsforderungen eingehen, sondern den Sachverhalt prüfen lassen und gegebenenfalls Anzeige erstatten. Wir begleiten Sie bei der Einschätzung strafrechtlicher Risiken und der Kommunikation mit Ermittlungsbehörden.
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