Opfer Phishing über Kleinanzeigen / Vinted/ eBay und Co.? Gefährlicher Betrug mit der „Sicher bezahlen“-Funktion
Immer mehr Verbraucher werden beim privaten Online-Verkauf über Plattformen wie Vinted, eBay Kleinanzeigen oder Quoka Opfer einer neuen Phishing-Welle. Die Masche: Betrüger geben sich als Kaufinteressenten aus, behaupten, PayPal sei zum Bezahlen gerade nicht verfügbar, und locken mit einem angeblich sicheren Zahlungslink – der direkt ins finanzielle Desaster führt. Dabei verlieren viele Opfer in kürzester Zeit mehrere Tausend Euro. Doch: Sie müssen sich nicht geschlagen geben – häufig besteht ein Anspruch auf Erstattung.
Die wichtigsten Punkte zum Plattform-Phishing
- Vermeintlich sichere Links führen auf täuschend echte Fake-Seiten.
- Bankdaten oder Kartendetails werden arglos eingegeben – mit fatalen Folgen.
- Die Rechtsprechung stärkt Opfer: Rückerstattung oft möglich.
- RAK Rechtsanwälte kombiniert IT-Kompetenz und juristische Expertise – bundesweit.
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So funktioniert der Trick – und wie Sie sich wehren
Phishing mit der „Sicher bezahlen“-Funktion: So läuft der Betrug ab
Betrüger nutzen den Kaufprozess auf Plattformen als Einfallstor. Nach einer scheinbar harmlosen Konversation eines angeblichen Kaufinteressenten teilt dieser mit, dass PayPal zum bezahlen gerade nicht funktioniere. Man könne aber das Geschäft über die „Sicher Bezahlen“ Funktion von eBay, Vinted oder Quoka abwickeln. Praktischerweise schickt der Interessent dem Verkäufer auch gleich einen Link, auf dem dieser die „Sicher Bezahlen“ Funktion direkt einrichten kann. Was folgt, wirkt professionell: Eine gut gefälschte Seite, ein plausibler Ablauf, ein Feld zur Eingabe der Bankdaten. Wer hier sensible Daten preisgibt, eröffnet Kriminellen den Zugriff auf sein Konto. Echtzeitüberweisungen oder virtuelle Karten sorgen dafür, dass das Geld binnen Minuten verschwindet.
Rechtliche Möglichkeiten: So holen wir Ihr Geld zurück
Viele Betroffene handeln nicht leichtfertig, sondern gutgläubig – und genau hier setzt das Gesetz an. Nach § 675u BGB muss die Bank nachweisen, dass eine Zahlung vom Kontoinhaber autorisiert wurde. Bei Phishing gelingt das in der Regel nicht. Drei aktuelle Urteile zeigen deutlich:
- LG Berlin, 13.12.2023 (10 O 21/23): Keine grobe Fahrlässigkeit bei Kartendaten-Eingabe auf vermeintlicher Vinted-Seite.
- LG Berlin II, 09.02.2024 (38 O 118/23): Unkenntnis über gefälschte Seite entlastet den Verkäufer.
- AG Bielefeld, 04.09.2024 (411 C 39/24): Preisgabe von Kreditkartendaten ist nicht automatisch grob fahrlässig.
Diese Rechtsprechung zeigt: Betroffene haben gute Chancen auf Rückzahlung ihres Schadens durch die Bank – wenn sie ihre Rechte konsequent verfolgen.
Rechtslage: Wer haftet für den Schaden?
Wenn über eine gefälschte „sicher Bezahlen“ Funktionen Verkaufsplattform Zugang zum Online-Banking erlangt wurde, stellt sich sofort die Frage: Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Die gute Nachricht: In vielen Fällen JA.
Denn die meisten Opfer autorisieren die Überweisung nicht bewusst, sondern klicken in gutem Glauben auf eine vermeintlich vertrauenswürdige Website. Genau hier greift das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und § 675u BGB:
- Die kontoführende Bank haftet auf Erstattung des Schadens, wenn sie nicht beweist, dass der Kunde die Zahlung wirksam autorisiert hat.
Bei Phishing liegt in der Regel keine wirksame Autorisierung vor.
Wichtige Urteile:
- LG Berlin, Urteil vom 13.12.2023 (10 O 21/23): Keine grobe Fahrlässigkeit bei Eingabe von Kartendaten auf vermeintlicher Vinted-Seite – solche Daten dürfen bei normalen Bezahlvorgängen erwartet werden.
- LG Berlin II, Urteil vom 9. Februar 2024 (38 O 118/23): Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn dem Verkäufer der Unterschied zur echten Plattformseite nicht erkennbar war.
- AG Bielefeld, Urteil vom 4. September 2024 (411 C 39/24): Preisgabe von Kreditkartendaten bei Plattformverkauf ist nicht automatisch eine grobe Pflichtverletzung.
Diese Urteile zeigen: Nicht jeder Klick ist ein Fehler, der Sie Ihre Rechte kostet. Sie können ihre Verluste in der Regel zurück verlangen.
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