Visa oder EC-Karte und PIN gestohlen – Wenn Diebe direkt vom Konto abheben
Wie Postdiebstahl zu hohen finanziellen Schäden führt – und was Sie tun können
Immer häufiger werden EC-Karten und zugehörige PIN-Briefe direkt aus den Briefkästen der Opfer gestohlen. Die Täter gehen dabei äußerst raffiniert vor: Noch bevor der Karteninhaber seine Bankkarte oder die zugehörige Geheimnummer erhalten hat, ist beides bereits in falsche Hände geraten. Kurze Zeit später folgen die ersten betrügerischen Abhebungen – oft an Automaten, manchmal auch Einkäufe in Supermärkten. Der Schaden kann sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen, bevor das Opfer den Diebstahl bemerkt.

Die wichtigsten Punkte bei EC-Karten-Diebstahl und PIN-Betrug
- Täter agieren frühzeitig: Die EC-Karte und PIN werden direkt nach Versand durch die Bank aus dem Briefkasten entwendet. Innerhalb weniger Stunden kommt es zu betrügerischen hohen Bargeld Abhebungen mit der gestohlenen Karte.
- Bank lehnt Ersatz oft ab: Häufig behaupten Banken, der Kunde habe die PIN grob fahrlässig aufbewahrt – auch wenn die Unterlagen nie angekommen sind.
- Rechtlicher Beistand lohnt sich: In vielen Fällen muss die Bank den Schaden ersetzen – wir prüfen Ihre Ansprüche.
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Wie funktioniert der Trick mit gestohlener Karte und PIN?
Banken versenden EC-Karten und PIN-Briefe in getrennten Umschlägen – eigentlich zur Sicherheit. Doch Kriminelle spähen gezielt Briefkästen aus und entwenden beide Schreiben, sobald sie eintreffen. Binnen kürzester Zeit kommt es zu Abhebungen mit gestohlener Karte oder zum Einkauf teurer Waren auf Ihre Kosten. Besonders perfide: Oft bemerken Betroffene erst spät, dass die Karte und PIN nie bei ihnen angekommen sind – weil sie nie wussten, wann diese verschickt wurden.
Für die Banken steht dann oft fest: Der Kunde muss den Missbrauch ermöglicht haben. Doch so einfach ist das rechtlich nicht – denn wenn Sie die PIN nie erhalten haben, kann von einer grob fahrlässigen Handlung keine Rede sein.
Rechtliche Möglichkeiten: So holen wir Ihr Geld zurück
Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufs geworden sind, ist das nicht nur ein Schock, sondern meist auch mit erheblichen finanziellen Schäden verbunden. Die gute Nachricht: Die Bank muss den Schaden ersetzen – es sei denn, Sie haben grob fahrlässig gehandelt.
Was Sie tun sollten
Wenn Sie Opfer geworden sind, sollten Sie folgendes unternehmen:
- Karte sofort sperren: Melden Sie Verlust und Missbrauch umgehend Ihrer Bank.
- Strafanzeige stellen: Zeigen Sie den Diebstahl bei der Polizei an.
- Beweise sichern: Dokumentieren Sie alle Abbuchungen und führen Sie ein Gedächtnisprotokoll.
- Anwaltliche Hilfe einholen: Wir prüfen, ob die Bank für den entstandenen Schaden haftet – und setzen Ihre Ansprüche durch.
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