Anwalt für Internetbetrug: Geld zurückfordern

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Ein Klick auf einen falschen Link, ein Anruf vom angeblichen Bankmitarbeiter, eine Freigabe in der Banking-App – und plötzlich fehlt Geld auf dem Konto. Internetbetrug trifft längst nicht nur Unvorsichtige. Die Täter arbeiten professionell, mit echten Absendernummern, nachgebauten Webseiten und viel Zeitdruck.

Die wichtigste Nachricht vorweg: Wer Opfer von Internetbetrug wird, muss den Schaden in vielen Fällen nicht selbst tragen. Hat nicht Sie, sondern ein Täter eine Zahlung ausgelöst, ist Ihre Bank grundsätzlich zur Erstattung verpflichtet. Lehnt sie ab, ist das nicht das letzte Wort. Als Rechtsanwalt für Internetbetrug prüfen wir bundesweit, ob und von wem Sie Ihr Geld zurückfordern können. Rechtsanwalt Thorsten Krause und Rechtsanwältin Anja Appelt sind jeweils Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für IT-Recht.

Diese Kombination ist bei Internetbetrug entscheidend: Wir verstehen die technischen Abläufe von Phishing, PushTAN und App-Freigaben ebenso wie die Haftungsregeln, auf die sich Banken berufen.

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Neu: EuGH-Urteil vom 15.10.2026 (Az. C-70/25)

Banken müssen nicht autorisierte Zahlungen unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags. Der Vorwurf, Sie hätten grob fahrlässig gehandelt, berechtigt die Bank nicht mehr, die Erstattung zu verweigern. Sie muss zuerst zahlen und kann danach nur zurückfordern, wenn sie Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweist. Mehr zum EuGH-Urteil Phishing

Gerade passiert? Diese Schritte sofort

Jede Stunde zählt. Wenn Sie den Betrug gerade bemerkt haben, gehen Sie so vor:

  • Konto und Karten sperren lassen: über die Notfallnummer Ihrer Bank (auf der Karte, in der App oder auf der Website) oder über den zentralen Sperr-Notruf 116 116.
  • Die Bank unverzüglich informieren und jede Zahlung, die Sie nicht selbst veranlasst haben, schriftlich als nicht autorisiert reklamieren.
  • Zugangsdaten ändern: Online-Banking, E-Mail-Postfach und betroffene Konten. Unbekannte Apps oder Fernwartungsprogramme vom Smartphone oder PC entfernen.
  • Beweise sichern: Screenshots von SMS, E-Mails, Chats, Webseiten und Anruflisten, bevor Sie etwas löschen.
  • Strafanzeige erstatten, persönlich bei der Polizei oder online über die Onlinewache Ihres Bundeslands.
  • Nichts vorschnell unterschreiben: Bestätigen Sie der Bank nicht schriftlich, die Zahlung „selbst veranlasst“ oder „freigegeben“ zu haben, bevor Ihr Fall geprüft ist.

Wann ein Anwalt für Internetbetrug sinnvoll ist

Viele Betroffene versuchen es zunächst allein. Das ist richtig, denn die Bank muss zuerst informiert werden. Spätestens in diesen Situationen lohnt sich anwaltliche Hilfe:

  • Ihre Bank lehnt die Erstattung ab oder reagiert nicht.
  • Die Bank wirft Ihnen grobe Fahrlässigkeit vor.
  • Sie haben eine PushTAN oder App-Freigabe bestätigt, ohne zu wissen, wofür.
  • Es wurden Kredite oder Verträge in Ihrem Namen abgeschlossen.
  • Ihre Kreditkarte wurde in einer fremden Apple-Pay- oder Google-Pay-Wallet hinterlegt.
  • Sie haben Geld an eine angebliche Trading-, Krypto- oder Festgeld-Plattform überwiesen.
  • Ihnen drohen Inkassoschreiben oder ein Schufa-Eintrag nach dem Betrug.

Typische Maschen beim Internetbetrug

Gefälschte Nachrichten von Bank, Paketdienst, Zoll oder Mautbetreiber führen auf nachgebaute Webseiten. Dort werden Zugangsdaten und Bestätigungscodes abgegriffen. Inzwischen kommen Phishing-Schreiben sogar per Post.
Phishing-Mail geöffnet – was tun?
Phishing-SMS von Zoll, Post oder Bank
Phishing per Brief
Gefälschte Nachrichten der Bank
Betrugsmasche „Konto gesperrt“

Auf dem Display erscheint die echte Nummer Ihrer Bank (Call-ID-Spoofing). Der Anrufer meldet verdächtige Abbuchungen und bittet Sie, eine „Stornierung“ oder „Sicherheitsprüfung“ in der App zu bestätigen. Tatsächlich geben Sie damit Zahlungen an die Täter frei. Weiter lesen: Konto leergeräumt nach Anruf.

Ein angeblicher Käufer schickt einen Link zu „Sicher bezahlen“ oder einer Zahlungsseite. Wer dort seine Daten eingibt, verliert Geld statt es zu erhalten. Genau diese Masche lag auch dem aktuellen EuGH-Urteil zugrunde. Phishing bei Kleinanzeigen, Vinted und eBay

Täter registrieren Ihre Karte in einer digitalen Wallet auf ihrem eigenen Gerät oder nutzen abgefangene Kartendaten für Online-Zahlungen. Auch gestohlene Post mit neuer Karte und PIN wird ausgenutzt.
Kreditkartenbetrug und Chargeback
Betrug über Apple Pay und Google Pay
Postdiebstahl von Karte und PIN
ADAC-Kreditkarte und Solarisbank

Angebliche Plattformen versprechen hohe Renditen, erste kleine Auszahlungen schaffen Vertrauen. Dann wird zu immer höheren Einzahlungen gedrängt, bis das Geld verschwunden ist. Hier kommen Ansprüche gegen Empfänger und im Einzelfall gegen beteiligte Banken in Betracht. siehe auch: Festgeld-Betrug C24 Bank

Mit gestohlenen Ausweis- und Kontodaten schließen Täter Kredite, Handyverträge oder Bestellungen in Ihrem Namen ab. Die Folge sind Forderungen, Mahnungen und negative Schufa-Einträge. Kreditbetrug: Wer haftet?
Online-Kredit nach Identitätsdiebstahl

Betrug bei Ihrer Bank? Unsere Ratgeber

Viele Maschen richten sich gezielt an Kunden einzelner Banken. Zu häufigen Fällen haben wir eigene Ratgeber:

Bank lehnt ab? Die häufigsten Einwände – und was dahintersteckt

Banken lehnen Erstattungen oft mit Standardbegründungen ab. Ob diese im Einzelfall tragen, ist eine Rechtsfrage. Die vier häufigsten Einwände:

Eine Freigabe in der App ist nicht automatisch eine wirksame Autorisierung. Entscheidend ist, wozu Sie die Freigabe erteilen wollten und was Ihnen dabei angezeigt wurde. Wer glaubt, eine Rückbuchung oder Sicherheitsprüfung zu bestätigen, will keine Überweisung an Fremde autorisieren. Außerdem gilt: Allein der Nachweis, dass die TAN korrekt eingegeben wurde, beweist noch nicht, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben (§ 675w BGB).

Grobe Fahrlässigkeit ist mehr als ein Fehler. Gemeint ist ein besonders schwerer, auch subjektiv unentschuldbarer Verstoß gegen Sorgfaltspflichten. Die Beweislast trägt die Bank. Nach dem EuGH-Urteil C-70/25 darf die Bank wegen dieses Vorwurfs die Erstattung auch nicht mehr verweigern. Sie muss zunächst erstatten und kann sich das Geld nur zurückholen, wenn sie die grobe Fahrlässigkeit beweist.

Haben Sie unter Täuschung selbst überwiesen, etwa an einen angeblichen Händler oder auf ein „sicheres Konto“, liegt rechtlich meist eine autorisierte Zahlung vor. Das ist schwieriger, aber nicht aussichtslos. Ansprüche können sich gegen die Empfängerbank, gegen Plattformen oder gegen die Täter richten. In Betracht kommen auch Pflichtverletzungen Ihrer Bank, etwa bei auffälligen Zahlungsmustern.

Sie müssen die Bank unverzüglich informieren, sobald Sie den Betrug bemerken. Die absolute Grenze liegt bei 13 Monaten nach der Belastung (§ 676b BGB). Eine Meldung nach einigen Tagen führt nicht automatisch zum Verlust Ihrer Ansprüche.

Haftet die Bank bei Internetbetrug? Die Rechtslage kompakt

Grundsatz: Eine Zahlung ist nur wirksam, wenn Sie ihr zugestimmt haben (§ 675j BGB). Fehlt diese Zustimmung, muss die Bank den Betrag erstatten und Ihr Konto so stellen, als hätte die Abbuchung nie stattgefunden (§ 675u BGB). Das muss unverzüglich geschehen, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags nach Ihrer Meldung.

Beweislast: Ob eine Zahlung autorisiert war, muss die Bank beweisen. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt (BGH, Urteil vom 5.3.2024, Az. XI ZR 107/22).

Ihre Haftung: Bei einfacher Fahrlässigkeit haften Sie höchstens bis 50 Euro. Den vollen Schaden tragen Sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 675v BGB). Hat die Bank für den Zahlungsvorgang keine starke Kundenauthentifizierung verlangt, haften Sie in der Regel nicht, außer bei betrügerischer Absicht (§ 675v Abs. 4 BGB).

Mitverschulden der Bank: Selbst wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann die Bank mithaften, wenn sie eigene Sicherheitspflichten verletzt hat. So musste eine Sparkasse 20 Prozent des Schadens tragen, weil sie beim Login ins Online-Banking keine starke Kundenauthentifizierung verlangte (OLG Dresden, Urteil vom 5.6.2025, Az. 8 U 1482/24).

EuGH, 15.10.2026, C-70/25: Bank muss erst erstatten, auch wenn sie grobe Fahrlässigkeit vorwirft.

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Rechtsanwältin Anja Appelt vertritt Verbraucher bundesweit bei Phishing, Online-Banking-Betrug und Identitätsdiebstahl. Sie prüft, ob Banken nicht autorisierte Zahlungen erstatten müssen, und setzt Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht durch. Schwerpunkt: Bank- und Kapitalmarktrecht, IT-Recht für Verbraucher.